garantie/gewährleistung zkd

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
svenpeugeot
Radarfallenwinker
Beiträge: 13
Registriert: Mi 06.05.09 21:08

garantie/gewährleistung zkd

Beitrag von svenpeugeot » Mo 18.01.10 21:23

Hallo liebes Forum. ich habe vor 4000 km meine zylinderkopfdichtung machen lassen.
Nun ist sie schon wieder futsch.*kotz*
weiß jemand in wie weit ich da garantie auf sowas habe?
habe es in einer freien werkstatt machen lassen für 315 euros und der Zylinderkopf wurde angeblich plan geschliffen.
das war letztes jahr im august. morgen will ich da hin und die erzählen mir sonst nur müll und ich weiß es nicht besser.
also???
thx

Benutzeravatar
derkleinepug106
Zufrühabschnaller
Beiträge: 626
Registriert: Mi 12.01.05 19:45
Land: Deutschland
Wohnort: HWI

Re: garantie/gewährleistung zkd

Beitrag von derkleinepug106 » Mo 18.01.10 21:42

hmm. Gewährleistung sind eigentlich 12 bzw.24 Monate, allerdings nach knapp 4tkm, da müssen die das übernehmen...
Ihr sollt den Tag nicht vor dem Abend loben

Wieder jederzeit online!

Benutzeravatar
Vincenzo
Benzinsparer
Beiträge: 384
Registriert: Do 20.11.08 11:45
Land: Deutschland
Wohnort: Salzburg

Re: garantie/gewährleistung zkd

Beitrag von Vincenzo » Mo 18.01.10 21:55

Die Gewährleistungspflicht gilt auch auf Reparaturen. :belehr: Wird nix anderes vereinbart sogar 2 Jahre. Google mal Autoreparatur + Gewährleistung. V.
Salut! V. ,der sich jetzt auch eine Citrone eingehandelt hat. :lachkreisch:

svenpeugeot
Radarfallenwinker
Beiträge: 13
Registriert: Mi 06.05.09 21:08

Re: garantie/gewährleistung zkd

Beitrag von svenpeugeot » Mo 18.01.10 22:29

danke euch!! :daumenhoch:

Mr. Mitchell

Re: garantie/gewährleistung zkd

Beitrag von Mr. Mitchell » Di 19.01.10 08:09

das ist so nicht richtig. Schau dir die AGBs der Werkstatt an.

In der Regel beschränken Kfz Händler bzw Werkstätten Ihre Sachmangelhaftung und somit die Gewährleistung nach §309 Nr. 8b BGB auf ein Jahr.
Die ABGs hängen in den meisten Werksstätten frei zugänglich für jeden Kunden aus, und werden per Auftragserteilung mit Unterschrift anerkannt. Das ist überall so nicht nur der Kfz-Branchen.

Insofern solltest du dich sputen da nach 6 Monaten ja die Beweislastumkehr in Kraft tritt, und dann musst dem dem Händler beweisend dass der Mangel schon bestand.

PEJOT

Re: garantie/gewährleistung zkd

Beitrag von PEJOT » Di 19.01.10 09:47

Es ist ja nun nicht so, dass die Werkstatt grundsätzlich "Schuld" hat. Einmal mit etwas knapp Wasser gefahren, und schon ist die ZKD zum Herrn. Gerade beim TU-Motor ein beliebtes Kapitel.

Gruß
Jürgen

peugeot605
Lenkradbeißer
Beiträge: 221
Registriert: Di 15.12.09 09:37
Postleitzahl: 4184
Land: Oesterreich
Wohnort: Rohrbach / A / OÖ

Re: garantie/gewährleistung zkd

Beitrag von peugeot605 » Di 19.01.10 09:48

zkd schaden auch folge vom treten des kalten motors =)

PEJOT

Re: garantie/gewährleistung zkd

Beitrag von PEJOT » Di 19.01.10 10:02

zkd schaden auch folge vom treten des kalten motors =)

Kenne keinen Menschen der so etwas macht.

peugeot605
Lenkradbeißer
Beiträge: 221
Registriert: Di 15.12.09 09:37
Postleitzahl: 4184
Land: Oesterreich
Wohnort: Rohrbach / A / OÖ

Re: garantie/gewährleistung zkd

Beitrag von peugeot605 » Di 19.01.10 10:18

rs4rot hat geschrieben:zkd schaden auch folge vom treten des kalten motors =)

Kenne keinen Menschen der so etwas macht.

kenne genügend vollspasten die sowas machen!

Benutzeravatar
Holle
Benzinpreisignorierer
Beiträge: 2553
Registriert: Mo 06.09.04 22:56
Postleitzahl: 10777
Land: Deutschland

Re: garantie/gewährleistung zkd

Beitrag von Holle » Di 19.01.10 10:53

Mr. Mitchell hat geschrieben:das ist so nicht richtig. Schau dir die AGBs der Werkstatt an.

In der Regel beschränken Kfz Händler bzw Werkstätten Ihre Sachmangelhaftung und somit die Gewährleistung nach §309 Nr. 8b BGB auf ein Jahr.
Die ABGs hängen in den meisten Werksstätten frei zugänglich für jeden Kunden aus, und werden per Auftragserteilung mit Unterschrift anerkannt. Das ist überall so nicht nur der Kfz-Branchen.

Insofern solltest du dich sputen da nach 6 Monaten ja die Beweislastumkehr in Kraft tritt, und dann musst dem dem Händler beweisend dass der Mangel schon bestand.

mal unabh. von der beweislastumkehr nach den 6 monaten : laut aktueller rechtssprechung ist die reduzierung der gewährleistung auf 12 monate durch agbs's nichtig. eine solche vereinbarung muss direkt zur kenntis gebracht werden, z.b. in einem vertrag.
Derzeit :508 SW HDI 165, Boxster 987, 208 Activ, Tiguan Live 4Motion TSI, 944 S2

Antworten