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von Vollgastauglich » Do 23.04.09 08:42
dran gehen werden sie nur mit roher gewalt - also seitenteil schneiden, heckmittelstück komplett umarabeiten und auch der heckdeckel muss dran glauben.
die eintragungsfrage, die california eingeworfen hat stell ich mal in frage, solange keine strukturell tragenden teile am auto geändert wurden. schliesslich ist es so, dass rückleuchten i.d.r. über ein e-prüfzeichen eintragungsfrei sind - es gibt jeweils auf dem prägestempel eine zusatzzahl, die angibt, als welche leuchteinrichtung das teil geprüft wurde ... so darfst du z.b. keinen seitenblinker vom kotflügel als front oder heckblinker verwenden ... aber ein rücklicht, das als solches geprüft ist und in seiner bestimmungsgemässen variante (abgesehen vom trägerfahrzeug) verwendet wird, stellt meines erachtens kein größeres problemm dar. is meine meinung!
interessant wird die eintragungsfrage erst, wenn tatsächlich blechumbearbeitungen stattfanden - stichwort crashverhalten/crashsicherheit. beim heckdeckel sicher problemlos, seitenteil vermutlich auch noch relativ unkompliziert, aber heckblech und der "querträger" darunter könnt nen problemchen geben...
gruß martin
Wenn nach endlosen Stunden am Konzentration die Computer nachlässt,
sollte man sich von dem Gedanken zu Ende schreiben,
irgendwelche Texte noch unbedingt verabschieden zu wollen.
Uli Stein