Also ich habe gerade wieder einen Beitrag gelesen und da würde mich doch mal interessieren ob das stimmt, das man vorne wärend der Fahrt kein Bildschirm betreiben darf wenn da etwas anderes als NAVI oder Radio anzeigen zu sehen sind. Beispiel Musik läuft und dazu das Video.
Mein Tüvi hat gesagt, das es kein Gesetzt gibt was es verbietet das man einen Monitor wärend der fahrt in betrieb nehmen darf. Dort dürfen auch Videos oder Filme laufen. Man darf nur nicht hinsehen, und da liegt die beweispflicht ja bei der polizei oder dem der es behauptet. Fährt man schlangenlinie oder baut nen unfall und das ding lief nachweislich dann ist man dran, aber einfach rausziehen und sagen das darf nicht an sein is nich.
Was habt ihr da für kenntnisse drüber????
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