An alle Österreicher

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
Random88
Lenkradbeißer
Beiträge: 298
Registriert: Do 13.07.06 19:54
Postleitzahl: 3511
Land: Oesterreich
Wohnort: Österreich - Krems
Kontaktdaten:

An alle Österreicher

Beitrag von Random88 » So 15.10.06 21:47

Hello Leute!

Habe ein Problem, diesmal aber nicht mit der Technik :!:

Bin heute mit einem Freund auf ner Schnellstraße gefahren, auf der man in Österreich bekanntlich 100km/h fahren darf. Aufgrund der Toleranzgrenze und weil mein Tacho immer ein bisschen mehr anzeigt, als ich überhaupt fahre, fahre ich auf Schnellstraßen meistens zwischen 100 und 120.

Nur heute fuhr so ein schöner Laster vor mir...den hab ich natürlich genau da überholen müssen, wo sich das Schild für die 70er Begrenzung befindet, welches ich natürlich übersehen habe (bin die Strecke zum ersten mal gefahren). Wenige Sekunden später macht es "BLITZ"...! Ich weiß nun dass sich dort eine 70er Begrenzung befindet weil ich die selbe Strecke dann nochmal fuhr und nach dem Radar Ausschau hielt...

Nun wurde ich in nem 70-er Bereich mit einer Geschwindigkeit von 100-120km/h (laut Tacho) geblitzt.. :zieh: .von einem Radar! Was habe ich nun zu erwarten?

bzw. was hat mein Vater zu erwarten, denn das Auto ist auf ihn angemeldet und er wird auch als Fahrer angegeben. Bisher hat er keine Verkehrsdelikte vorzuweisen.

Kommt es bei dieser Geschwindigkeitsüberschreitung schon zu einem Führerscheinentzug? Habe mal gelesen dass auf allen Straßen außer Autobahn der Schein ab +30 für mindestens zwei Wochen weg ist und eine Strafe von bis zu 2076,- zu zahlen ist.

Mfg

French-Connection
Strafzettelsammler
Beiträge: 448
Registriert: Mi 18.01.06 11:47
Land: Oesterreich
Wohnort: Freistadt

Re: An alle Österreicher

Beitrag von French-Connection » So 15.10.06 22:01

Random88 hat geschrieben:
Habe mal gelesen dass auf allen Straßen außer Autobahn der Schein ab +30 für mindestens zwei Wochen weg ist und eine Strafe von bis zu 2076,- zu zahlen ist.

Mfg
Also das kann ich so nicht bestätigen....bittschön, hier der Bußgeldkatalog laut ÖAMTC:

Also, Links die Übertretung, dann der dazugehörige Paragraph, dann Strafe bei Organmandat, dann der Strafrahmen bei Anonymverfügung und danach sehen wir noch Zusatz, erklärung gibts unten :)

Geschw. Überschr. bis 20 km/h im Ortsgebiet § 20 Abs 2 € 21 € 29 bis 54 1)

Geschw. Überschr. bis 25 km/h im Ortsgebiet § 20 Abs 2 € 29 ~ € 54 oder - 1)

Geschw. Überschr. bis 30 km/h im Ortsgebiet § 20 Abs 2 € 36 ~ € 72 oder - 1)

Geschw. Überschr. bis 40 km/h im Ortsgebiet § 20 Abs 2 - .~ € 70 oder - 2a)

Geschw. Überschr. über 40 km/h im Ortsgebiet § 20 Abs 2 iVm § 99 Abs 2c Z.9 - - 2b)

Geschw. Überschr. bis 20 km/h, Freiland § 20 Abs 2 € 21 € 21 bis 50 1)

Geschw. Überschr. bis 25 km/h, Freilandstraße, Autobahn § 20 Abs 2 € 29 € 43 bis 70 1)

Geschw. Überschr. bis 30 km/h, Freilandstraße, Autobahn § 20 Abs 2 € 36 € 65 bis 90 1)

Geschw. Überschr. bis 50 km/h, Freilandstraße, Autobahn § 20 Abs 2 - - 2)

Geschw. Überschr. über 50 km/h, Freilandstraße, Autobahn § 20 Abs 2 iVm § 99 Abs 2c Z.9 - - 2b)

Anmerkung 1:

Wird weder eine Organstrafverfügung noch eine Anonymverfügung ausgestellt bzw fristgerecht eingezahlt, wird die Behörde eine Strafverfügung erlassen. Der Strafrahmen reicht hier bis 726 Euro. Meist wird bei durchschnittlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen sowie ohne „Vorstrafen" in einer Höhe von ca 120 bis 300 % der Anonymverfügung verhängt. Dies ist freilich nur ein Richtwert. Bei sehr schwerer Schuld und zahlreichen Vorbestrafungen kann der Strafrahmen bis zum Maximum ausgeschöpft werden. Bei besonders geringem Verschulden kommen andererseits außerordentliche Strafminderung gem § 20 VStG oder die Einstellung oder Ermahnung gem § 21 VStG in Betracht.

War das Delikt geeignet, besonders gefährliche Verhältnisse herbeizuführen oder wurde es mit besonderer Rücksichtslosigkeit gegen andere Straßenbenützer begangen (§ 99 Abs 2 lit c StVO), so ist von einem Strafrahmen zwischen 36 Euro (Mindeststrafe) und 2.180 Euro auszugehen. Überdies wird mangelnde Verkehrszuverlässigkeit anzunehmen sein, was gem § 7 FSG (s ÖAMTC-Fachbuch "Verkehrsrecht, Band III") zu einer Entziehung der Lenkberechtigung (mindestens 3 Monate) führen wird

Anmerkung 2a:

Diese Delikte werden nur in Ausnahmefällen durch Anhaltung und Organstrafverfügung bestraft. Anonymverfügung sind zwar manchmal vorgesehen, obwohl eigentlich die Ausforschung des konkreten Täters aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich wäre.

Neben einer Verwaltungsstrafe im ordentlichen Verfahren (hier wird meist durch Straferkenntnis vorgegangen) bestehen gem § 7 Abs 3 Z 3 FSG (s ÖAMTC-Fachbuch, „Verkehrsrecht-Band III“) Sonderbestimmungen betreffend die Entziehung der Lenkberechtigung.

Anmerkung 2b:

Bei den hier genannten Delikten wird bei der ersten Übertretung eine Entziehung von 2 Wochen, bei der ersten Wiederholung von 6 Wochen und bei weiteren gleichartigen Übertretungen von mindestens 3 Monaten ausgesprochen.
Die Strafdrohung beträgt gem § 99 Abs 2c € 72,-- bis € 2.180,--.

Hoffe ich konnte Helfen,
MFG;

PS: Zwischen 100 und 120 is optimistisch, entgegen der weit verbreiteten Annahme beträgt die Messtoleranz bei Radar lediglich 3%!!! Und sooo ungenau laufen die Tachos im Auto nicht...wär da besser vorsichtig, ich fahr immer so ca. 110 laut Tacho - da kann ned viel Schief gehen, bleiben höchstens 5km/h überschreitung und wegen denen wird mich nur a besonders sturer Polizist zur Kasse bitten :floet:
Zuletzt geändert von French-Connection am So 15.10.06 22:08, insgesamt 1-mal geändert.

Random88
Lenkradbeißer
Beiträge: 298
Registriert: Do 13.07.06 19:54
Postleitzahl: 3511
Land: Oesterreich
Wohnort: Österreich - Krems
Kontaktdaten:

Re: An alle Österreicher

Beitrag von Random88 » So 15.10.06 22:07

French-Connection hat geschrieben:
Random88 hat geschrieben:
Habe mal gelesen dass auf allen Straßen außer Autobahn der Schein ab +30 für mindestens zwei Wochen weg ist und eine Strafe von bis zu 2076,- zu zahlen ist.

Mfg

Geschw. Überschr. bis 50 km/h, Freilandstraße, Autobahn § 20 Abs 2 - - 2)

Hoffe ich konnte Helfen,
MFG;
Ja, danke! Ein bisschen konntest du mir schon helfen, aber so wirklich kenn ich mich noch immer nicht aus? Was bedeutet der 2er am Schluss? Es gibt nur ein 2a und ein 2b? Soweit ich da jetzt rausgelesen habe muss ich schon mit nem Führerscheinentzug von 2 Wochen rechnen? Und wieviel wird mich der ganze Spaß ca kosten?

French-Connection
Strafzettelsammler
Beiträge: 448
Registriert: Mi 18.01.06 11:47
Land: Oesterreich
Wohnort: Freistadt

Re: An alle Österreicher

Beitrag von French-Connection » So 15.10.06 22:10

Hmm...stimmt, da fehlt was :D

Also ich kenn mich ja auch zu wenig aus als das ich mir dazu was zu sagen trauen würd...
aber vllt. hilft dir der Link zu der ÖAMTC Auskunftsseite ja weiter

[link]http://www.oeamtc.at/netautor/pages/res ... 00913.html[/link]

Random88
Lenkradbeißer
Beiträge: 298
Registriert: Do 13.07.06 19:54
Postleitzahl: 3511
Land: Oesterreich
Wohnort: Österreich - Krems
Kontaktdaten:

Re: An alle Österreicher

Beitrag von Random88 » Di 09.01.07 12:49

Habe heute meine Strafe bekommen...und muss sagen...ich hab mich noch nie so über eine Straße gefreut :lach:

---------------------------------------------------------------------------------------------------------

Anonymverfüger (was heißt das überhaupt?):

Es wurde folgende Verwaltungsübertretung begangen:

Tatbeschreibung: "Die auf Grund des angebrachten Vorschriftszeichens 'Geschwindigkeitsbeschränkung' erlaubte Höchstgeschwindigkeit überschritten.

70km/h erlaubte Höchstgeschwindigkeit.
100km/h gefahrene Geschwindigkeit nach Abzug der Messtoleranz.

Es wird folgende Geldstrafe verhängt: Euro 30,00

---------------------------------------------------------------------------------------------------------


Find das echt klasse! Ich rechnete mit einem Betrag zwischen 150 und 300€! Da bin ich ja nochmal mit Glück davon gekommen :augenroll:

Benutzeravatar
Gentsai
...liebt Besen
Beiträge: 7136
Registriert: Mo 30.05.05 13:59
Postleitzahl: 30952
Land: Deutschland
Wohnort: Hannover
Kontaktdaten:

Re: An alle Österreicher

Beitrag von Gentsai » Di 09.01.07 14:02

Das ist tatsächlich günstig, viele haben das Geld ja nicht so dicke ;)

Das mit dem Anonymferfüger heisst wohl dass der Fahrer nicht dein Vater sein kann.
Liberté, Egalité, Accélérer!!

Benutzeravatar
vulkanus
Polizistenkuschler
Beiträge: 5939
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 4655
Land: Oesterreich
Wohnort: GM/OÖ

Re: An alle Österreicher

Beitrag von vulkanus » Di 09.01.07 14:12

Eigentlich seltsam dass du die Anonymverfügung bekommen hast. Die hätte normalerweise dein Vater bekommen sollen.
Warum? Weil bei uns von hinten geblitzt wird und deshalb nur das Kennzeichen bekannt ist. Den Fahrer kann man in der Regel von hinten eher nicht identifizieren, weshalb der Bescheid dem Fahrzeughalter (=Besitzer) zugestellt wird.

Anonymverfügung heisst bei uns schlichtweg: Mit deinem Auto wurde zu schnell gefahren, bezahl die Strafe oder such nen anderen Schuldigen :D
KTM - Ready to repair :D

Random88
Lenkradbeißer
Beiträge: 298
Registriert: Do 13.07.06 19:54
Postleitzahl: 3511
Land: Oesterreich
Wohnort: Österreich - Krems
Kontaktdaten:

Re: An alle Österreicher

Beitrag von Random88 » Di 09.01.07 20:34

Brief ist an mich adressiert, Rechnung aber auf meinen Vater? Keine Ahnung warum das so ist.

Hätte da noch eine Frage! Habe noch eine andere Strafe laufen und da habe ich keine Anonym... bekommen sondern erstmal eine Lenkerhebung und seitdem kam nichts mehr?

Bin angeblich in ner 30er Zone zu schnell gefahren! Wie schnell weiß ich leider nicht.

Aber was bedeutet dass wenn man eine Lenkerhebung kommt? Dass die Strafe "härter" ist oder wie?

Benutzeravatar
vulkanus
Polizistenkuschler
Beiträge: 5939
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Postleitzahl: 4655
Land: Oesterreich
Wohnort: GM/OÖ

Re: An alle Österreicher

Beitrag von vulkanus » Di 09.01.07 21:08

Hab noch nie ne Lenkererhebung bekommen... Aber von der Bezeichnung her würd ich mal annehmen, dass die wissen wollen, wer gefahren ist *g* Wird wohl keiner die Anonymverfügung bezahlt haben. Härter iss übertrieben. Gebühren werden halt drauf kommen.
KTM - Ready to repair :D

Random88
Lenkradbeißer
Beiträge: 298
Registriert: Do 13.07.06 19:54
Postleitzahl: 3511
Land: Oesterreich
Wohnort: Österreich - Krems
Kontaktdaten:

Re: An alle Österreicher

Beitrag von Random88 » Di 09.01.07 21:21

vulkanus hat geschrieben:Hab noch nie ne Lenkererhebung bekommen... Aber von der Bezeichnung her würd ich mal annehmen, dass die wissen wollen, wer gefahren ist *g* Wird wohl keiner die Anonymverfügung bezahlt haben. Härter iss übertrieben. Gebühren werden halt drauf kommen.
Ich habe nie eine Anonymverfügung zu diesem Delikt bekommen. Ist es nicht so, dass sie in manchen Fällen den Fahrer wissen wollen, weil das Delikt rechtsmäßig aufgezeichnet ist und nicht so wie bei ner Anonymverfügung einfach wegfällt?

Antworten