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von Kris » Di 27.01.04 21:54
... das papier das er da hat ist das sog. KBA-datenblatt, das kann man gegen gebühr beim KBA beantragen, da stehen alle daten und vorbesitzer drauf.
was garantiert nicht stimmt: das KBA gibt keine briefe aus. die geben ausschliesslich die zulassungsstellen aus und ja, hier stimmt es wieder, das auto muss eine vollabnahme über sich ergehen lassen, erst wenn die bestanden ist, kannst du den antrag auf ausgabe des briefes stellen.
allerdings ... du wirst trotz auskunftblatt des KBA nicht darum herum kommen, dass der fzg.-brief aufgeboten werden muss, d.h.:
- datenblatt beantragen (haste ja schon)
- das auto durch die vollabnahme schieben
- bei der zulassungstelle mit datenblatt, prüfbericht und herkunftsnachweis, sprich kaufvertrag und eidesstattlicher erklärung des verlust des briefes durch den vorbesitzer den neuen brief beantragen
- der alte brief wird aufgeoten, dauert in etwa 6 wochen
- ist das aufgebot negativ verlaufen, wird deinem antrag auf neuausgabe eines briefes stattgegeben, du erhälst den brief dann beim nächsten zulassen.
das ganze ist langwierig und teuer und v.a. muss man alles vorfinanzieren.
ich hab das ganze mit dem brief meines anhängers hinter mir, der wurde auch vom vorbesitzer verloren.
gruss, kris
>Es geschehen noch zeichen und Wunder. Der Verkäufer raf mich heute an!
>Er meinte das das KBA den Brief erst ausgiebt, wenn der Wagen durch den Baurat ist, er hat jetzt angeblich einen Bescheinigung vom KBA die ich mitnehmen muss!
>Wenn der Tüv sein okay gibt, muss der Bericht zum KBA und dann gibt es den Brief!
>Stimmt das so?
>MfG
>Kai