Hi!
Folgender realer Sachverhalt mit fiktiven Beispielzahlen (hab die genauen jetzt leider nicht parat, aber es geht um´s Prinzip):
1. Auto kaputt, Fremdverschulden.
2. Gutachten besagt: Zeitwert 6000 DM, Wiederverkaufswert des kaputten Autos 2000 DM, gegnerische Versicherung hat daher die restlichen 4000 DM an mich zu zahlen.
3. Durch gutes Handeln wurde das kaputte Auto für 4000 DM verkauft.
4. Die gegnerische Versicherung überweist nur 3000 DM, weil sie angeblich jemanden an der Hand hat, der 3000 DM (statt nur der 2000 DM aus dem Gutachten) für das kaputte Auto bezahlen würde.
Darf sie das? Oder kann ich die ganzen 4000 DM - wie im Gutachten beschrieben - einfordern?
5. Die gegnerische Versicherung verlangt jetzt den Vertrag vom Verkauf des kaputten Autos. Das wurde aber sogar für 4000 DM verkauft.
MUSS ich den Verkaufsvertrag der gegnerischen Versicherung zeigen? Muss ich dann Angst haben, gar nur 2000 DM ausgezahlt zu bekommen? Oder müssen die das alles mit dem Sachverständigen ausstreiten, der das Auto geschätzt hat?
Für eine rasche Antwort wäre ich sehr dankbar!
Volker
Service