Kris hat geschrieben:... ist ein wenig verzwickt - aber inhaltlich dann doch sehr interessant.
folgender fall:
ein auto hat noch die alten deutschen fahrzeugpapiere.
bei dem auto sollen andere räder eingetragen werden.
das wiederum zieht natürlich den umtausch der alten papiere auf die neuen ZLBI und II nach sich.
und jetzt kommts:
in den neuen papieren werden geänderte rad/reifen-kombis ja nicht gesondert aufgeführt.
in die alten papiere (die man ja mitführen soll um eintragungen nachzuweisen) wird die änderung nicht (mehr) eingetragen.
und nun?
wie wird das gelöst?
die zulassungsstelle konnte auf anhieb auch keine auskunft geben - die müssen sich erst schlau machen

mach theater...
alls was als zusätzliche eintragungen in den alten papieren stand MUSS auf in die neuen rein.
irgendwelche kopien der alten papiere mitzuführen kann kein mensch verlangen. zumal in den anfangszeiten die alten papiere bei manchen zulassungsstellen ja eingezogen wurden...
ich weigere mich ja schon, den alten tüvbericht oder die au-bescheinigung mit mir rum zu tragen:-9
neue papiere sollten aber nur dann fällig werden, wenn du die räder eintragen lässt. schau mal auf deine begutachtung vom tüv. wenn da steht, es MUSS, dann kommst ned drumrum, wenn da steht *bei nächster befassung mit...* oder was ähnliches - kopie mchen, ab ins handschuhfach.
gruss
obelix