Fahrzeugüberführung

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
CaliforniaPug
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Re: Fahrzeugüberführung

Beitrag von CaliforniaPug » Mo 10.04.06 10:25

was um alles in der welt ist denn der BCE führerschein :gruebel:
darf ich dann mit'm pkw nen lkw auflieger ziehen? :D
du meinst sicher den Führerschein Klasse "BE" Kris...
Ist eigentlich ne ganz einfache Kiste das mit B und BE: mit BE darfst jedes gespann bis zu einem Gesamtgewicht von 3,5t fahren. Bei B darf dein Anhänger ein zulässiges Gesamtgewicht von biszu 750kg haben UND man darf Gespanne fahren bei denen das LEERGEWICHT des Zugfahrzeuges HÖHER ist als das zulässige GESAMTGEWICHT des Anhängers sofern das gesamtgewicht des gespanns 3.5 tonnen nicht überschreitet.
wenn du also nen Auto mit sagen wir mal 1500kg leergewicht und 2000kg gesamtgewicht hast, dann darfst du nen anhänger mit gesamtgewicht 1499kg fahren.
Leergewicht Auto: 1500kg > Gesamtgewicht Anhänger: 1499 und Gesamtgewicht Auto: 2000kg + Gesamtgewicht Anhänger = 3499kg => darf man auch mit "normalem" B fahren...

mit nem CE Führerschein darf man sowieso alles fahren was 4 oder mehr räder hat und net gerade ein Bus ist ;)
Lebensziel: Besitzer aller 205 in den USA zu sein!

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Kris
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Re: Fahrzeugüberführung

Beitrag von Kris » Mo 10.04.06 10:56

C ist LKW ehemals klasse 2. BCE ist PKW/LKW/Hänger.
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Re: Fahrzeugüberführung

Beitrag von Hiob317 » Mo 10.04.06 13:08

Aber vielleicht ist das auch besser mit den extra Scheinen, ich hatte damahls drei Tage den Schein und mußte dann in meinem Ausbildung den Fahrer vertreten.
Mit nem 7,5 Tonner durch Hannover :floet:
Keine Ahnung was schlimmer war, das ich mich nicht auskannte oder das ich keine Ahnung hatte wie man so ein Teil fährt :lach:
Den ganzen ersten Tag mußte ich das Ding laufen lassen, weil ich nicht wußte wie der ausgehet, Schlüßel konnte man ja raus nehmen, aber

Uwe
das war bestimmt ein alter MercedesBenz 814 oder 813.
da hättest einfach die motorbremse reinhauen müssen...
ist ein weisser knopf zwischen fahrersitz und kupplungspedal auf dem boden! ;)

Grüße
tobias
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Re: Fahrzeugüberführung

Beitrag von Frank309 » Mo 10.04.06 14:58

obelix hat geschrieben: anders rum: steuer für einen monat,

gruss

obelix
Wofür zahlst du einen Monat Steuer??? :gruebel:

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Re: Fahrzeugüberführung

Beitrag von obelix » Mo 10.04.06 17:43

Frank309 hat geschrieben:
obelix hat geschrieben: anders rum: steuer für einen monat,

gruss

obelix
Wofür zahlst du einen Monat Steuer??? :gruebel:
kurzzeitkennzeichen kosten steuer.
kleinste abrechnungseinheit ist ein monat.

gruss

obelix
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Frank309
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Re: Fahrzeugüberführung

Beitrag von Frank309 » Mo 10.04.06 17:45

obelix hat geschrieben:
Frank309 hat geschrieben:
obelix hat geschrieben: anders rum: steuer für einen monat,

gruss

obelix
Wofür zahlst du einen Monat Steuer??? :gruebel:
kurzzeitkennzeichen kosten steuer.
kleinste abrechnungseinheit ist ein monat.

gruss

obelix
War mir neu... hab auch keine Steuern bezahlt.... :floet:

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Re: Fahrzeugüberführung

Beitrag von RallyePower » Mo 10.04.06 17:51

Kris hat geschrieben:C ist LKW ehemals klasse 2. BCE ist PKW/LKW/Hänger.
B = ex Führerschein kl. 3 ohne alles, darfst nur Auto fahren bis zu 3500 to gesamtgewicht
C = klasse 2(LKW) ohne Hänger
CE = 2 plus du darfst nen Anhänger ziehen

BCE ist im Prinzip der ganz normale Rosa Papierlappen mit klasse 3; Auto und LKW bis 7,49 to gesamtgewicht plus nochmal nen Hänger von selbem Gewicht
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Gott hab sie Selig :
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Re: Fahrzeugüberführung

Beitrag von Frank309 » Mo 10.04.06 17:58

Hab übrigens was gefunden: http://cdl.niedersachsen.de/blob/images ... 97_L20.pdf

Kurzzeitkennzeichen unterliegen nicht der Kfz-Steuer...
Deshalb brauchte ich auch nix zahlen. :)

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Horst B
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Re: Fahrzeugüberführung

Beitrag von Horst B » Mo 10.04.06 18:17

Beim Kurzzeitkennzeichen kennt man ja z.T. nicht einmal das Fahrzeug, an das es dran soll. Also: Es kostet ne Verwaltungsgebühr, mit der der Kram abgegolten ist.

Versicherung hab ich bislang für Kurzzeittafeln nicht extra bezahlt, weil ich ja eh 2 Autos versichert hab. Bei 3 Autos (z.B. beim Kauf eines neuen bis zum Verkauf des alten) bekomm ich eh 4 Wochen Überlappung gratis, denn ich kann ja wohl schlecht mit 3 Autos gleichzeitig rumgurken, wie mir mein Versicherungsvertreter erläutert hat. :)
Horst B
Peugeot 205 CTI BJ 02/93 . TZ 12/94 . EZ 08/96
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Einen MB E200T Kompressor, einen MB SL320 und einen Citroën BX16 TZI Automatic fahr ich auch noch..

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obelix
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Re: Fahrzeugüberführung

Beitrag von obelix » Mo 10.04.06 18:28

Horst B hat geschrieben:Verwaltungsgebühr, mit der der Kram abgegolten ist.
hmm...

hab scho lang keine mehr gehabt.
kanns ein dass ich mich da irre.
ich hol meine autos meistns wenn sie noch angemeldet sind, per hänger oder mit ner ausgeliehenen werkstattnummer.

will da also nix behaupten.

mein gti hat jedenfalls für einen tag zulassen (eigentlich 5 minuten) zum erhalt des briefes einen monat steuer gefressen...
und das jetzt noch bis 2017 alle 2 jahre:-(

obelix
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