Mr.Coupe hat geschrieben:im zweifelsfall für den angeklagten.
Sollte man meinen.....
Mr.Coupe hat geschrieben:
du kannst ja wohl nix für wenn dein wagen dem normalen verschleiss unterliegt. es sei denn es ist grob fahrlässig. z.b. profiltiefe am reifen nachguggen.
aber von dir kann niemand erwarten das du als leihe mit kraft deines menschlichen gehörs weißt wann der zulässige grenzwert überschritten wird.
Jupp, aber wenn der Pott nur ne Woche alt ist oder nen Monat, dann ist das kein Verschleiß....
Mr.Coupe hat geschrieben:
du bekommst mängelschein, machst normalen auspuff drann(um dir unötiges gezedere zu ersparen), kommst zum tüv, der stellt einen zulässigen pegel fest, zahlen muss die staatskasse weil der verdacht sich nicht bestätigt hatt. ende
Würdest du sofort deinen Auspuff mit EG Genehmigung abbauen wenn du nen Mängelschein kriegst? Dann biste dir ja doch sicher, dass da was nicht passt....