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von Vollgastauglich » Mo 07.09.09 13:38
jo mr mitchell - da geb ich dir recht.
allerdings isses (oder war es so) dann oft so, dass ein vorführwagen rausgegeben wird - zum zwecke der "probefahrt wegen kaufinteresse"... dann kenn ich´s so, dass oftmals garkein schriftlicher mietvertrag, oder nutzungsvertrag abgeschlossen wird, was die ganze sache verkompliziert, wenn tatsächlich was passiert.
bei uns werden leihwagen rausgegeben - vom vermieter. der kunde hat dies in der regel zu zahlen (wir können auch nichtsmehr verschenken und haben das kunddenauto auch nicht kaputt gemacht). der vermieter weist bei jeder fahrzeug übergabe den kunden auf die kasko-selbstbeteiligung hin, mit der option für nen aufpreis diese sb zu minimieren, oder gänzlich auszuschliessen. die kunden gehen also wissentlich mit dieser sb das risiko ein, zahlen zu müssen, wenn was ist. wie es beim threasdsteller ausgesehen hat, kann nur er beantworten.
wir kennen aber das thema zu gut. kunde bringt auto zur unfallreparatur (die er selbst zahlen musste, weil keine kasko) - in der leihzeit hat er dann 3 (in worten drei) autos "verbraucht", weil jeweils nachts ein marder zugeschlagen hat... er hatte keine sb-minderung ....
alles was dann anderweitig geregelt wird ist eine freiwillige, kulante lösung, sofern der vermieter da auf irgendwas verzichtet... aber keinesfalls irgendwo einklagbar oder sonstwas...
Wenn nach endlosen Stunden am Konzentration die Computer nachlässt,
sollte man sich von dem Gedanken zu Ende schreiben,
irgendwelche Texte noch unbedingt verabschieden zu wollen.
Uli Stein