Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
CaliforniaPug
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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von CaliforniaPug » Do 05.02.09 12:58

Erstmal Danke an alle für die Hinweise.

Es scheint wohl kaum ein Weg an einem Anwalt vorbeizuführen, so wie ich das sehe. Ich habe heute noch einmal mit der ausstellenden Behörde telefoniert und dort mit insgesamt vier Leuten gesprochen, unter anderem mit dem Aussteller. Lediglich einer von diesen Leuten hat die Situation so erkannt wie sie ist, der hatte aber leider garnichts zu melden in dem Laden. Die Vorgesetzten des Ausstellers winkten meine Ausführungen ganz lapidar mit dem Kommentar, dass dem Widerspruch nicht stattgegeben wurde ab, ganz egal wie die Sachlage ist (das wollten sie sich nicht einmal anhören).

Der Hammer war aber der ausstellende Beamte selbst: sagt mir dieses Persönchen doch glatt, dass ich "nicht so dreist lügen soll", weil die Radargeräte immer richtig funktionieren udn geeicht seien (komisch, weshalb dann immer wieder nicht verwendbare Geisterbilder auf den Filmen auftauchen, vom Faktor menschlicher Fehler einmal ganz abgesehen). Auf das Argument, das Auto könne doch garnicht so schnell fahren unterstellte er mir "jugendliche Schrauberlust", ergo ich hätte da einen anderen Motor drin gehabt und das jetzt wieder zurückgebaut.
Ja sag einmal, ich glaub der Mann schnüffelt bisl viel am Auspuff!! Langsam aber sicher habe ich das Gefühl, dass der Mann sich selbst im Bereich der Straftat bewegt (das Gespräch hat ein Freund über Lautsprecher mitgehört, darauf habe ich übrigens auch hingewiesen).

Nun zum nächsten Problem: so eine Radarfalle spuckt ja nicht "einfach so" solche behämmerten Werte aus, da muss ja irgendwo ein Fehler im Aufbau gewesen sein oder irgendetwas anderes die Messung beeinflusst haben, wie Strange/PNA schon sagte. Nun wäre es ja garnicht abwegig, dass sich durch die Akteneinsicht herausstellt, dass die Messung ungültig ist, von daher bin ich ja dann vom Haken (wäre natürlich die eleganteste, wenn auch nicht egobefriedigendste Lösung ;)). Nur macht das ein Anwalt ja wohl nicht umsonst (wär ja noch schöner). Wer bezahlt mir das dann also bzw. wie muss ich diese Kosten, die mir ja aufgrund eines krassen Fehlers seitens des Staates entstanden sind, geltend machen? Rechtschutzversichert bin ich leider nicht (zumindest nicht hier) und ich sehe ehrlich gesagt nicht ein auch nur einen Cent für diese Sauerrei ausgeben zu müssen (nicht, dass ich mir es nicht leisten könnte, es geht mir da um's Prinzip).
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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von Kris » Do 05.02.09 13:18

such dir einen verkehrsrechtsanwalt in der stadt des gerichtsstandes. wenn du den prozess gewinnst, was sehr wahrscheinlich ist, dann kriegst du alle verfahrenskosten ersetzt. und zur not haste eben die 100 euro für den ReA in den sand gesetzt.

dass jeder seine kosten trägt, ist nur üblich, wenn man sich vor gericht auf einen vergleich einigt.
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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von CaliforniaPug » Do 05.02.09 13:38

Ne, dass im Falle eines Verfahrens, welches ich wohl gewinnen würde mir meine Auslagen erstattet werden ist inzwischen sogar mir klar ;)

Aber, falls nach Akteneinsicht klar ist, dass die Messung ungültig ist, dann kommt es doch garnicht zum Verfahren, oder sehe ich das falsch? D.h. würde ich ja wohl auf den Kosten sitzen bleiben (oder ich kann sie irgendwie geltend machen?)
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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von gr4vy » Do 05.02.09 14:06

CaliforniaPug hat geschrieben:Aber, falls nach Akteneinsicht klar ist, dass die Messung ungültig ist, dann kommt es doch garnicht zum Verfahren, oder sehe ich das falsch? D.h. würde ich ja wohl auf den Kosten sitzen bleiben (oder ich kann sie irgendwie geltend machen?)
Das ganze wäre ja ein Zivilprozess, denke ich, und kein Strafprozess. Bei Strafprozessen kanns passieren, dass die Anklage fallen gelassen wird (z.B. aus mangelnden Beweisen), und da bekommt man nichts zurück. Wie das bei einem Zivilprozess abläuft, weiß ich leider nicht.
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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von Lars-Eric » Do 05.02.09 14:15

da läuft es genauso ab.
wenn du sie ärgern magst, kannst du deine kosten auch noch geltend machen,
da du durch deren verschulden "zu schaden" kommst und diese auslagen gerne
wieder haben würdest.

und zu der anhörung musst du nicht vor ort sein!!!

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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von CaliforniaPug » Do 05.02.09 14:47

So, habe gerade mit dem Rechtsanwalt meiner Mutter telefoniert (netter Mann).
Die Situation ist viel komplexer als ich mir das auch nur annähernd vorstellen konnte.

Es besteht die Möglichkeit Akteneinsicht über ihn zu nehmen und er wird auch seine Meinung dazu kund tun (in einem einfach gelagerten Fall, also, dass z.B. das Foto ungültig ist kostet das ungefähr 100€). Sollte nun das Bildmaterial oder irgendein anderer Faktor dazu führen, dass die Messung ungültig ist gibt es zwei Möglichkeiten. Entweder die Behörde zieht die Anzeige selbst zurück (was meistens der Fall ist) oder die Akten werden der Staatsanwaltschaft als Beweismittel vorgelegt. Da es ja relativ fixe Kriterien für die Gültigkeit dieser Fotos gibt, ist das mehr oder minder eine Formalität für die Staatsanwaltschaft. Das hat zur Folge, dass das Verfahren eingestellt wird, die Bußgeldforderung und das Fahrverbot werden also für Nichtig erklärt.
Problem bei dieser Kiste ist, dass ich dann zwar nicht notwendigerweise auf den Anwaltskosten sitzen bliebe, allerdings ist das dann aber ein ziemliches Gefrickel das erstattet zu bekommen. Trotzdem gäbe es eine Möglichkeit, die Kosten erstattet zu bekommen. Dafür müsste man jedoch einen Strafprozess gegen den ausstellenden Beamten anleiern (in diesem Fall wäre wohl der Amtsdelikt der Gebührenüberhebung die vorgeworfene Straftat), diesen gewinnen (was wohl garnicht so einfach ist, da bewiesen werden müsste, dass der Beamte wider besseren Wissens gehandelt hat und sich dadurch auch selbst bereichern wollte) und zusätzlich evtl. noch einen zivilen Schadenersatzprozess hinterherschieben (falls keine außergerichtliche Einigung erzielt wird).
Wegen eines derart geringfügigen Betrages ist das allerdings ziemlicher Overkill.

Die zweite Möglichkeit besteht darin einfach nichts zu tun und den Widerspruch auch nicht zurückzunehmen. Nach Ablauf der Frist wird der Fall an die Staatsanwaltschaft weitergetragen, der übliche Terz mit Einladung zur Polizei um Aussagen zur Sache zu tätigen kann auch schriftlich erfolgen (da man da ja sowieso nicht hin MUSS, wenn man nicht möchte). Es besteht laut des Anwalts eine ziemlich hohe Wahrscheinlichkeit, dass der Staatsanwalt ein Bisschen mehr Hirn hat als die Behörde und das Ding in die Ablage P(apierkorb) verfrachtet, das Verfahren also einstellt. Dadurch würden für mich lediglich ein paar Cent an Portokosten entstehen.
Allerdings besteht natürlich noch eine gewisse Unsicherheit dabei und zwar, dass die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht einstellt. In diesem Fall kommt es natürlich zum Prozess bei dem ich allerdings nicht notwendigerweise anwesend sein muss. Allerdings ist das eher hinderlich, da sich das Ding dann unnötig lang hinziehen könnte, was mit erheblichen Kosten (wahrscheinlich höher als Anreise, Verdienstausfall und sonstige Spesen für einen Prozess der allerhöchstens ein paar Stunden dauert) verbunden, welche ich natürlich zumindest vorstrecken muss. Da der Prozess aber eigentlich nicht zu verlieren ist würden mir sämtliche Kosten (Anreise, Anwalt, Porto, Verpflegung, Verdienstausfall, etc.) ersetzt werden.
Gehandelt werden sollte also erst, wenn die Staatsanwaltschaft die Anklage erhoben hat, dann kann aber mit allen Mitteln der Kunst zurückgeschossen werden (Anwalt, vereidigter KFZ-Sachverständiger, eventuelle Auswertungen von Videoaufnahmen an der Autobahn um den Verkehrsfluss zu dokumentieren, Gutachten über das Fahrzeug ob der Motor jemals ausgebaut wurde, etc.) ohne Gefahr zu laufen auf den Kosten im Falle eines positiven Ausgangs des Verfahrens sitzen zu bleiben.

Werde wohl letztere Variante bevorzugen, da es wahrscheinlich ohnehin zu einer Einstellung des Verfahrens kommen wird. Falls nicht, dann wirds halt richtig teuer... allerdings nicht für mich.

Danke nochmal an Alle für die freundliche Hilfe
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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von Timon » Do 05.02.09 14:53

Halte uns mal auf den Laufenden, mich interessiert, was für Kreise das u.U. noch zieht...

Gruß
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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von Strange » Do 05.02.09 14:54

gr4vy hat geschrieben:
CaliforniaPug hat geschrieben:Aber, falls nach Akteneinsicht klar ist, dass die Messung ungültig ist, dann kommt es doch garnicht zum Verfahren, oder sehe ich das falsch? D.h. würde ich ja wohl auf den Kosten sitzen bleiben (oder ich kann sie irgendwie geltend machen?)
Das ganze wäre ja ein Zivilprozess, denke ich, und kein Strafprozess.
Ähm, weder noch.
So ein Verfahren würde vor einem Verwaltungsgericht ablaufen. :zwinker:

Ich habe eben mit meiner Kollegin telefoniert (Sachgebietsleiterin unserer Bußgeldstelle): Sollte ein Anwalt tatsächlich im Rahmen der Akteneinsicht (Form)Fehler feststellen, die messrelevant gewesen sind und von der Behörde nicht gesehen/berücksichtigt wurden, ist es durchaus möglich, dass es nicht zu einem Verfahren vor dem Verwaltungsgericht kommt.

Aber das ist wie gesagt nur eine Möglichkeit. Die Sache kann natürlich trotz allem vor Gericht landen. :(

..wobei Deine Chancen da hoffentlich nicht schlecht stehen. :)

Gruß, Jan


*edit* Mist, ich war zu langsam. :D

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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von InformatiX » Do 05.02.09 14:56

halt uns da doch mal bitte auf dem laufenden...scheint sich zu einer wirklich interessanten geschichte zu entwickeln :D
denk aber mal, daß du bestimmt nicht der einzige warst, den es so falsch geblitzt hat und sich da bestimmt mehrere leute gegen wehren.

grüße
steffen
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Re: Geblitzt - mit 260 Sachen, ja nee is klar!

Beitrag von XenonShock » Do 05.02.09 16:50

Ja Anwalt kann dich vertreten ist ja keine gefahr im verzug oder Fluchtgefahr. Und wiederspruch kann man mehrmals einlegen. Ich würde mich auch mal an den Leiter der behörde wenden vieleicht hat er Augen im Kopf und will etwas von unseren Steuern Sparen.
ALLES MUSS RAUS! brauch Platz wer was an teilen brauch
http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s ... Id=3138731

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