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im Zulassungsbezirk, sprich wenn B dann nur in BerlinDer_Klicker hat geschrieben: das auto ohne plaketten bewegen darf unter de vorraussetzung man ist auf dem weg zum straßenverkehrsamt bzw zulassungsstelle, oder hab ich da was falsch verstanden?
Genau so hatte ich das auch gemeint.Horst B hat geschrieben: Fall 2: Du hast nicht alles um das Fahrzeug endgültig zulassen zu können, dann besorgst du dir die "gelben" Kurzzeitkennzeichen mit dem roten Blanko-Fahrzeugschein und füllst im Angesicht des ersehnten Autos diesen handschriftlich mit den notwendigen Daten aus. Und bestätigst auf eigene Kappe, dass das Fahrzeug okay ist. Dann kannst du 5 Tage ab Ausgabe mit diesen Kennzeichen rumfahren ohne dass ein Mensch nach TÜV, AU oder sonstwas fragt. Wenn du das Auto dann "zeitnah" bei derselben Versicherung zulässt, dann hast du nur paar Kröten Verlust. Ungeschickt ist es nur für die 5 tage zu versichern, dann das kostet dann pauschal 100 EUR.
Heißt das er ist noch auf den Verkäufer zugelassen?Versichert ist er auch
Deshalb als VK umgehend mit Kaufvertrag zum Amt und Fahrzeug als verkauft melden.Wie ich meinen CJ nach Frankreich verkauft hatte, kamen noch knapp 2 Monate Knöllchen bei mir an...