Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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blue206_HN
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Beitrag
von blue206_HN » So 02.12.07 12:02
DEUTSCHE BÜROKRATIE
sollen sie uns doch machen lassen so lange das auto verkehrssicher ist kanns doch egal sein was du machst ob die blinker nunmit dem standlicht leuchten ist doch egal wenn das ''blinken'' eindeutig zu erkennen ist genau so die kennzeichen warum ist das so wichtig das die lang sind? auf nem kurzen steht doch das gleiche drauf wo ist der unterschied?
und wenn ich mir jetzt nen passat oder jetta oder irgend nen audi aus den staaten hole warum muß ne europäische heckklappe dran?
das hat seinen grund wenn ich mir so ne karre hole - ami eben
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freak
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Beitrag
von freak » So 02.12.07 12:09
ja schon aber solche autos (wenn man die sich nach D holt) müssen deutsche vorschriften einhalten..... deutschland halt....
genauso wie in der schweiz: du kannst dir einen eig. text als kennzeichen machen... wieso geht das dort und hier ned ???
genau weil wir in deutschland leben !!!
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blue206_HN
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von blue206_HN » So 02.12.07 12:31
in den staaten genau das gleiche neulich bei ''die auswanderer'' sind welche nach kanada ausgewandert nummernschild auf ihrem crysler van GERMANS
naja in D muß noch "zucht und ordnung" herschen
also gibts nur eine möglichkeit nen kleinenes kenneichen zu bekommen
heckklappe umbauen
tüvprüfer bestechen
mit der tante vom plakettenklebeschlter schlafen
und sich nicht von den bullen erwischen lassen
oder gibts noch ne andere variante
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madmadix
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Beitrag
von madmadix » So 02.12.07 13:18
blue206_HN hat geschrieben:
oder gibts noch ne andere variante
haj,
die gibts sicher, in die usa auswandern, dann haste fast narrenfreiheit
obwohl, da reichen auch schon manche ost-block länder
mfg
Peter
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blue206_HN
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von blue206_HN » So 02.12.07 13:36
ha ha
ich meine das ernst ich will das haben und sehe es nciht ein extra dafür aus zu wandern
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Niklas
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von Niklas » So 02.12.07 13:47
fahr doch einfach zum tüv und frag? dann gehst zur polizei und fragst da und zur zulassungsstelle gehst auch noch... dann hasst die absicherung...^^
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blue206_HN
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von blue206_HN » So 02.12.07 13:51
geben die mir das evtl. auch schriftlich also tüv ja aber polizei und zulassung?
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Niklas
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von Niklas » So 02.12.07 13:57
keine ahnung... fragen hilft und mehr als nein können sie net sagen...
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von obelix » So 02.12.07 14:21
die diskussion ist genauso sinnfrei wie alt.
fakt ist, das es eben genaue vorschrften gibt, die eingehalten werden müssen. alles andere ist anfechtbar und unsicher.
es gibt noch die möglichkeit, sich kleine schilder beim schildermacher ums eck pder im web machen zu lassen (mit töpfen) und du gehts bei der zulassung hin und lässt normale mit töpfen machen. dann machst die töpfe kaputt und steckst die plaketten in die töpfe der kleinen.
machen viele so, aber das ist ne sache, die u.u. recht unangenehme folgen haben kann.
schon mal andersrum überlegt? je länger und komplizierter so ne nummer ist desto schwerer lässt sie sich merken... könnte durchaus mal vorteile haben.-)))
ich weiss scho, wieso unsere autos alle superähnliche kennzeichen haben.-)))
möchte den zeugen bei gericht sehen, der meine autos auf bildern von hinten auseinanderhalten kann UND dann noch das kennzeichen genau zuordnen...
wir haben 5 kennzeichen, die selbst ich nicht immer zweifelsfrei zuordnen kann*gg*
gruss
obelix
VF34H5FWC9S197117
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volker206
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von volker206 » So 02.12.07 17:19
Hallo,
wie ist das dann mit nem Mitsubishi Evo8, 9, 10? Der hat doch vorne auch ein quadratisches Nummernschild bzw eine deutsche Zulassung?
Gruß Volker206
Frank309 hat geschrieben:Du musst das mit der Zulassungsstelle klären.... nur, ich mach dir wenig Hoffnung....
Mal als Info von Pagenstecher:
Erlass Innenministerium Baden–Württemberg, Aktenzeichen 7-3861.1-02/355 vom 26.07.2007, Nachtrag vom 05.09.2007:
Verkleinerte Kennzeichen für mehrspurige Fahrzeuge sind nicht mehr zulässig, Ausnahmen werden nicht mehr befürwortet. Bei einspurigen Fahrzeugen wird in der Regel gleich verfahren.
I. Kennzeichenschilder mit vier bis sechsstelligen Erkennungsnummern
Es gibt mehrere Möglichkeiten, auch an Fahrzeugen mit vertiefter Anbringungsstelle für hintere Kennzeichen (z.B. bei US-Importfahrzeugen) Kennzeichenschilder mit längeren Erkennungsnummern in Normalschrift anzubringen.
1. Anbringung an der vertieften Anbringungsstelle
1.1 Das Kennzeichenschild kann mit einem marktüblichen Kennzeichenträger mit einfachen Distanzkörpern an solchen Fahrzeugen befestigt werden. Die Anbringung der Kennzeichenbeleuchtung ist entsprechend zu gestalten.
1.2 Auch ein selbstleuchtendes Kennzeichen kann mit Hilfe einfacher Distanzkörper problemlos an solchen Fahrzeugen angebracht werden.
2. Anbringung außerhalb der Anbringungsstelle
Würden durch den Anbau des Kennzeichenträgers an der vom Hersteller vorgesehenen Anbringungsstelle andere Fahrzeugeinrichtungen beeinträchtigt (z.B. Rückfahrscheinwerfer), ist eine andere Anbringungsstelle zu wählen.
Die Kosten für Kennzeichenträger und deren Anbringung sind im Verhältnis zu den Fahrzeugpreisen zumutbar.
II. Kennzeichen mit zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummern
Erst wenn keine Anbringung eines Kennzeichenträgers auch außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Anbringungsstelle möglich ist, ist die Zuteilung einer zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummer zu prüfen.
Bei der Erteilung von Oldtimer-Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 Satz FZV könnte es in Einzelfällen problematisch sein, die Hinweise unter II. des Bezugsschreibens zu realisieren:
Dieses wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die für das - vor allem hintere- Kennzeichenschild vorhandene Breite der Anbaufläche weniger als 328 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus einem Buchstaben, 376,5 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus zwei Buchstaben und 425 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus drei Buchstaben misst. Denn dann könnte ein Oldtimer-Kennzeichen auch unter Verwendung der Engschrift schon ab einer nur zweistelligen Erkennungsnummer nicht mehr angebracht werden.
Außerdem kommt es darauf an, ob die Anbringung eines Kennzeichenträgers dem Gesichtspunkt einer weitest gehenden Darstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs nach § 2 Nr. 22 FZV widersprechen würde.
Wenn nach den vorstehend genannten Kriterien die Anbringung anderer Kennzeichenschilder geprüft wurde und unter dem Gesichtspunkt des Originalzustandes des jeweiligen Fahrzeugs in einem entsprechenden Gutachten als nicht vertretbar bezeichnet wird, bestehen keine Bedenken, entgegen den Erläuterungen zu III.,
aufgrund einer Ausnahmegenehmigung ein verkleinertes zweizeiliges Oldtimer-Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 4 Nr. 3 FZV zuzulassen.
III. Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen
Im Hinblick auf die bestehenden Umrüstmöglichkeiten sind verkleinerte Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c FZV für mehrspurige Fahrzeuge nicht mehr zuzuteilen.
Abschnitt 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c für mehrspurige Fahrzeuge sind nicht mehr zu genehmigen, ausgenommen Punkt II, letzter Absatz.
Für einspurige Fahrzeuge sollen entsprechende Kennzeichen in der Regel nicht genehmigt werden.
Entgegenstehende Erlasse und Ergebnisse von Verkehrsreferentenbesprechungen werden aufgehoben.
Man sollte also überlegen ob man mit dem Auto jemals wieder umziehen will....
Desweiteren ist die Tüv-Eintragung, dass nur ein kleines Kennzeichen passt für die Zulassungsstelle kein Grund auch nur ein kleines zu vergeben... noch keinen Ami mit 52er Kennzeichen gesehen? Sieht lustig aus.....
Für alle Fans von M.A.S.H 4077th:
Corporal Klinger wurde es verboten, beim Morgenappell Abendkleider zu tragen.