"da wird dir jeder anwalt direkt zu ner klage raten" - so ein unsinn...ein anwalt DARF nur zu einer klage raten, wenn eine gewisse chance auf ein obsiegen besteht. wenn keine chance auf obsiegen besteht, rät dir auch KEIN anwalt zu ner klage, er macht nur dann ne klage wenn du die trotz der mageren erfolgsaussichten unbedingt willst. würde er was anderes tun würde er sich selbst in eine haftungsfalle begeben...
"weil die rechtsschutz nicht alles übernimmt" - auch unsinn. wie bei jeder versicherung gibts auch hier versicherungen mit und ohne sb. und wenn die versicherung dann kostendeckung zusagt, übernehmen die auch alles.
diese beiden aussagen so pauschal zu treffen halte ich für schlichtweg falsch...nix für ungut.
eine prüfung der rechtsfrage erspar ich mir jetzt, denn ganz so einfach wie mit bgb und verrichtungsgehilfe ist es dann doch nicht, man darf an dieser stelle nicht das öffentliche recht vergessen was da reinspielt, ist ja keine rein zivilrechtliche sache.
noch was anderes an xx306xx: hat das mit dem msd-rohr alles gepasst?
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