hallo!
also... wenn die felge rad/reifenkombination tatsächlich im fahrzeugschein eingetragen ist (üblicherweise mit der sog. KBA nummer) musst du die ABE, bzw. das gutachten der felgen nichtmehr mitführen. steht ja schon im schein - und die grünen männchen am wegesrand können die eintragung mit deinen felgen vergleichen ...
du darfst allerdings keine anderen "zubehör" felgen montieren - auch nicht in der selben grösse, auch wenn die et, die breite usw. alles identisch ist. (gesetzgeber halt)
räder, die auf dem 206 serienmässig verbaut sind, kannst und darfst du aber selbstverständlich weiter verwenden... solltest du also im besitz eines z.b 206 RC sein, der schon in der serie 17zöller drauf hatte, darfst du diese weiter nutzen (analog bei kleineren die 14, 15 und 16 zöllers) ... die serien rad-reifenkombinationen, die im übrigen dein peugeothändler sicherlich aufgelistet hat, wurden bei der zulassungsprüfung zu dem 206 bereits alle mit geprüft und in die fahrzeug betriebserlaubnis eingetragen.
gruß