Ich habe von meinen Arbeitskollegen so etwas läuten hören, dass es in meiner Firma wohl eine Klausel im Tarifvertrag oder wo auch immer gibt, dass man bei Ausscheiden aus dem Betrieb wohl das Weihnachtsgeld zurückzahlen muss....
Konnte das nicht so glauben, kann lt. google aber durchaus sein:
Quelle: www.internetratgeber-recht.deWeihnachtsgeld - Rückzahlung bei alsbaldigem Ausscheiden aus dem Betrieb
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1. Grundsätzlich darf der Arbeitnehmer das behalten, was er erhalten hat, also auch das Weihnachtsgeld. 2. Nur ausnahmsweise, wenn im Arbeitsvertrag, im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung entsprechende Vereinbarungen enthalten sind, kann eine Pflicht zur Rückzahlung bestehen. Allerdings haben die Gerichte bestimmte Voraussetzungen an die Rückzahlungspflicht geknüpft: - Bis zu einer Höhe von DM 200,00 (ca. 100 Euro) darf Weihnachtsgeld überhaupt nicht zurückgefordert werden, auch dann nicht, wenn der Arbeitnehmer am Tag nach der Auszahlung bereits kündigt. - Ab einer Höhe von DM 200,00 (ca. 100 Euro) bis zu einem Monatsgehalt darf bei entsprechender vertraglicher Vereinbarung das Weihnachtsgeld zurückgefordert werden, wenn der Arbeitnehmer bis einschließlich 31.03. des Folgejahres ausscheidet. - Beträgt die Weihnachtsgratifikation mehr als ein Monatsgehalt, darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bis zum 30.06. des Folgejahres binden. - Beträgt die Gratifikation "wesentlich mehr als ein Monatsgehalt" (also im Zweifel mehr als zwei Gehälter), dann darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auch über den 30.06. des Folgejahres hinaus binden bzw. bei Ausscheiden während der Bindungszeit das Weihnachtsgeld zurückfordern. 3. Hinweis: Im Tarifvertrag können auch für niedrigere Gratifikationen längere Bindungsfristen (als oben beschrieben) vereinbart werden. Diese Regelungen sind dann vorrangig vor den von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätzen anzuwenden, soweit sie auch Gegenstand des Arbeitsvertrages geworden sind.
Nun meine Fragen:
Musste einer hier schonmal was zurückzahlen?
Wird Brutto oder Netto zurückgezahlt? Nur damit ich weiß, was auf mich zukommt *g*
Im Arbeitsvertrag stehts ja nicht drin .... dann wohl im Tarifvertrag - wo kann man sich den ansehen?
Danke im Voraus schonmal für sachdienliche Hinweise
P.S.: Ich bitte von Aussagen, wie "sei froh, dass Du überhaupt was bekommen hast - andere sind leer ausgegangen ... drum stell Dich nicht so an" ect., Abstand zu nehmen