> onkel-howdy schrieb:
>
> naja wenns gefällscht ist dann isses eben gefälscht. aber ich hab noch nie im leben beim tüv oder bei polizeikontrollen irgend ein papier für doppelscheinwerfer oder heckleuchten zeigenmüssen.
Ich hab schon von Leuten gehört, die das vorzeigen sollten und Rückleuchten und Scheinwerfer als Mangel beim Tüv angekreidet bekommen haben.
> e zeichen=einbauen und spass haben.
Haben schwarze Rückleuchten nicht auch ein E-Zeichen? :roll:
>oder als beispiel. für den golf 3 gabs ne ralley front, die eckige frontscheinwerfer hatte und n bissle kleiner sind. also original vw teil und original golf 2. jetzt bauste haste nen normalen golf2 und willst diese front anbauen...is vollkommen legal ohne papiere. sind e zeichen drauf und sind für das passende fahrzeug...
Woher willst du wissen ob sie für das passende Fahrzeug sind...wenn du dir Golf IV Scheinwerfer in dern IIIer baust, musst du den Umbau auch eintragen lassen.... und ich mein nicht die III-Scheinwerfer mit IVer-Optik.
> btw nur mal aus neugier...woher weisst das die gefälscht sind?
Ich habe auch schon einen Scheinwerfer in den Fingern gehabt, dessen Prüfnummer mit einer "11" begonnen hat, da hat der Hersteller auch keine Übereinstimmungserklärung liefern können. Hatte mich auch verwundert: "11" ist ein "Motorrad-Lenkerenden-Blinker mit nicht ausreichender Blinkwirkung nach hinten, zusätzliche Blinker hinten sind zusätzlich notwendig". Somit war klar, das dieser Scheinwerfer niemals eine Prüfstelle gesehen hat und der Hersteller von einem anderen Bauteil eine Nummer abgelesen hat und diese auf seinem Teil hat aufprägen lassen.