Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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m&m
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von m&m » Do 16.09.04 13:31
Also wenn ich meinen Wagen bei Peugeot gekauft habe und eine Karte von peugeot bekommen hab, wo steht, dass ich im Garantiefall mein Auto überall in Deutschland in jeder Peugeotwerkstatt reparieren lassen kann und ich jetzt ein problem am Wagen hab, das meine Werkstatt nach 4 Versuchen nicht wegbekommen hat, kann ich dann in eine andere Peugeotwerkstatt, ohne was bezahlen zu müssen?
Hab noch fast 3 Monate Gewährleistung und noch ca. 9Monate Garantie.
Hatte grad in ner Werkstatt angerufen, die sagen, sowas könnt ich nur in der Werkstatt machen lassen, von dem Autohaus, wo ich ihn gekauft habe. Kann doch nicht sein, oder? Wozu hab ich dann diese Karte bekommen?
Denn blöderweise kriegen die das bei mir nicht hin und ich befürchte, dass es nur ein kleiner Fehler ist.... und Montag stellt mein Anwalt Anklage vor Gericht gegen das Autohaus. Ich will versuchen, das zu vermeiden und würd gern in ne andere Peugeotwerkstatt :?
Lange Rede, kurzer Sinn....kann mir das einer sagen??
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MrWombel
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von MrWombel » Do 16.09.04 13:35
Wenn es in der Karte so steht wie beschrieben, sollte es doch normal keine Probleme geben.
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m&m
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von m&m » Do 16.09.04 13:43
In dem Brief, der mit der Karte kam stand auch, dass der Wagen gründlich geprüft worden sei, bevor er an mich ging.... :roll:
Nein, ich will den Wagen so gern behalten, deshalb will ich, dass er repariert ist. Möchte ich lieber, als ihn zurück zu geben (Vorausgesetzt, ich gewinne den Fall überhaupt, habe keine Rechtsschutz).
Hat nicht auch jemand bei Peugeot seinen Gebrauchten gekauft und hat diese Garantie oder was das ist mal in Anspruch genommen?
Die haben mir das im anderen Peugeot-haus so klipp und klar gesagt, dass ich das nur in meiner Peugeotwerkstatt machen darf...macht mich stutzig!
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dol
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von dol » Do 16.09.04 13:44
Was denn fürne Karte?
Neuwagen-Garantie/Gewährleistung, oder Gebrauchtwagen-Garantie/Gewährleistung?
Bei Neuwagengarantie kannst zu jeder Pug werkstatt deiner Wahl fahren, bei Gebrauchtwagen nur zu dem ausliefernden Händler, bzw. zu einem anderen Händler, wenn dein ausliefernder Händler eine Freigabe dazu gibt...
Gruss
Manuel
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m&m
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von m&m » Do 16.09.04 13:45
Achso, Gebrauchtwagen.
Also muss ich mein Autohaus fragen und wenn die zustimmen, dann kann ich in eine andere Werkstatt? Müssen die mir da was schriftliches geben??
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pongi
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von pongi » Do 16.09.04 13:54
die sagen dir nur das sie das übernehmen wenn du zu einem anderen autohaus fährst. aber ich würde mir das vorher(!!) schriftlich geben lassen. denn nur sowas ist auch hilfreich wenn es zu problemen kommt
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von 6|_oo7 » Do 16.09.04 14:00
Frag mal in der Kundenbetreuung nach.
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dol
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von dol » Do 16.09.04 14:25
> m&m schrieb:
>
> Achso, Gebrauchtwagen.
>
> Also muss ich mein Autohaus fragen und wenn die zustimmen, dann kann ich in eine andere Werkstatt? Müssen die mir da was schriftliches geben??
IS das die original Peugeot "Qualitäts-Gebrauchtwagen"-Garantie? dann hat jeder händler formulare für die freigabe rumliegen, das schicken die dann normaler weise per fax zum händler, irgendeiner da setztn wilhelm drunter und faxt es zurück, erst ab dann kann der Händler deiner wahl die reparatur mit der Garantie-Versicherung abrechnen...
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m&m
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von m&m » Do 16.09.04 14:33
Hab leider kein Fax-Gerät. Außerdem glaube ich kaum, dass die mir die Freigabe geben. Misto, ich dachte, ich geh mit der Karte zum anderen Händler und gut ist. Schade
Wäre meine letzte Möglichkeit gewesen.... Oh verdammt.... die Sache treibt mich noch in den Wahnsinn...ach ja und in den Ruin. Aber danke für die Anworten!!!
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dol
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von dol » Do 16.09.04 18:50
Hast dir schon mal durchrechnen lassen, was dich ne vorraussichtliche wandlung kosten wird?