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Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Verfasst: Mi 20.12.06 17:11
von meckemc
OK das hört sich schon besser als 90 Euro an !

Hab den Test mit einem Blatt Papier gemacht und naja konnt nichts feststellen.

Werd ich dann mal so machen aber beim Grill lass ich erst einmal darauf ankommen...oder ist das auch ein Problem :augenroll:

Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Verfasst: Mi 20.12.06 19:03
von 206SE
Klar darf die KÜS das! Ich hab die Einzelabnahmen hier ganz offiziell vorliegen! Die KÜS ist sowas wie die DEKRA oder der TÜV. Hier in der Umgebung sind die sehr stark verbreitet.

http://www.kues.de/service.asp

Änderungsabnahmen gemäß § 19 Absatz (3) StVZO

Da stehts das ist die Abnahme der geänderten Autoteile!

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

mfG 206SE

Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Verfasst: Mi 20.12.06 20:08
von de Lecki
meckemc hat geschrieben:Was nicht passt.... Was würdest du denn machen ?

Ich bau mir eine !
Was glaubst Du bringt Dir ne Eintragung mit falschen Papieren ? Ist im Ernstfall genauso viel Wert wie nicht eingetragen.

Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Verfasst: Mi 20.12.06 21:21
von Frank309
206SE hat geschrieben:Klar darf die KÜS das! Ich hab die Einzelabnahmen hier ganz offiziell vorliegen! Die KÜS ist sowas wie die DEKRA oder der TÜV. Hier in der Umgebung sind die sehr stark verbreitet.

http://www.kues.de/service.asp

Änderungsabnahmen gemäß § 19 Absatz (3) StVZO

Da stehts das ist die Abnahme der geänderten Autoteile!

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

mfG 206SE
Jupp, Änderungsabnahmen darf die KÜS machen.
Aber keine Einzelabnahmen nach §19 i.V.m. §21 machen.

Sprich sobald du was ohne Gutachten hast oder die Kombination zweier Teile die noch nicht geprüft ist, musst du im Westen zum Tüv und im Osten zur Dekra.

Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Verfasst: Do 21.12.06 12:13
von meckemc
de Lecki hat geschrieben:
meckemc hat geschrieben:Was nicht passt.... Was würdest du denn machen ?

Ich bau mir eine !
Was glaubst Du bringt Dir ne Eintragung mit falschen Papieren ? Ist im Ernstfall genauso viel Wert wie nicht eingetragen.
Wiso wenn es in den Papieren steht ist es doch OK !
Und ein Unfall entsteht mit Sicherheit nicht durch meine Blenden, oder was meinst du !?

Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Verfasst: Do 21.12.06 12:22
von de Lecki
meckemc hat geschrieben:
de Lecki hat geschrieben:
meckemc hat geschrieben:Was nicht passt.... Was würdest du denn machen ?

Ich bau mir eine !
Was glaubst Du bringt Dir ne Eintragung mit falschen Papieren ? Ist im Ernstfall genauso viel Wert wie nicht eingetragen.
Wiso wenn es in den Papieren steht ist es doch OK !
Und ein Unfall entsteht mit Sicherheit nicht durch meine Blenden, oder was meinst du !?
In den Papieren muss aber dann auch das richtige Bauteil eingetragen sein. Wenn das so einfach wäre, könnten ja sämtliche Leute ihre selbstgebastelten Blenden mit irgendeiner ABE von nem anderen Fahrzeug eintragen lassen.

Vielleicht entsteht durch Deine Blenden nicht direkt ein Unfall, aber im Ernstfall sind die Blenden mit der falschen ABE quasi nicht eingetragen.

Mit Einzelabnahme ist eine Eintragung aber durchaus möglich. Ich hab die Blenden auch eingetragen. Weiss aber nicht mehr was ich gezahlt hab, waren damals mehrere Sachen zusammen eingetragen worden.

Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Verfasst: Do 21.12.06 12:35
von meckemc
Hattest du ein Festigkeitsgutachten ? Oder sonst was für die einschreibung

Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Verfasst: Do 21.12.06 17:03
von de Lecki
meckemc hat geschrieben:Hattest du ein Festigkeitsgutachten ? Oder sonst was für die einschreibung
Nein

Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Verfasst: Do 21.12.06 22:26
von 206SE
@Frank309
Da hast du Recht nach § 21 STVO dürfen die nicht abnehmen, aber wie ich das verstanden ist das dann ein Vollgutachten. I

ch kenn mich da nicht so aus, aber eine Abnahme nach § 19 ist auch eine Einzelabnahme, steht zumindest auf dem Dokument das ich bekommen habe.

Vorraussetzung dafür ist natürlich ein Teilegutachten, dass man für eine Abnahme nach § 21 nicht braucht.

Wie gesagt ich versteh nicht viel davon, aber so habe ich das jetzt verstanden.

mfG 206SE

Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Verfasst: Do 21.12.06 23:10
von Frank309
Hmmm... nennt sich eigentlich Änderungsabnahme...
is ja egal wie wir es bezeichnen..

mit TGA ode ABE kann es nahezu jeder eintragen, TÜV, KÜS, FSP, Dekra
Nur die Abnahmen wo nicht alles schon laut TGA geprüft ist dürfen nur Tüv und Dekra.