Rückleuchten vom T4 am 205?

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pugimon
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Rückleuchten vom T4 am 205?

Beitrag von pugimon » Mi 22.04.09 23:36

Hi Guys,

leider hatte ich noch nicht die Möglichkeit einen T4 bzw. die Rückleuchten näher zu betrachten, aber meints ihr, dass es möglich ist die am 205 zu verbauen? Sie sind ja sehr ähnlich wenn man sie auf Bildern betrachtet, nur gibt es dort mehr Variationen auf div. Ebay-Shops etc.

Vielen Dank für die Infos,

LG,
pugimon
Sg,
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Re: Rückleuchten vom T4 am 205?

Beitrag von CaliforniaPug » Mi 22.04.09 23:48

na, selbst wenn du die mit viel Gewalt und Blecharbeit irgendwie dranbekommst, wie in alles in der Welt glaubst du, dass du das (mit einem halbwegs akzeptablen monitären Aufwand) eingetragen bekommst? Nix für ungut, aber die Zeiten wo 3/4 der Teile vom Porsche 356 an den Käfer gepasst haben oder man so ziemlich alles vom 1.6l Boxer bis zum 5,4l V8 in nen VW T3 eingetragen bekommen hat sind vorbei.
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Re: Rückleuchten vom T4 am 205?

Beitrag von Herr Rackl » Mi 22.04.09 23:50

Mal ganz abgesehen von der optischen Sachlage... aber gut, über Geschmack - ihr wisst schon.
Franzosen fahren heißt leidensfähig sein.

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Re: Rückleuchten vom T4 am 205?

Beitrag von Vollgastauglich » Do 23.04.09 08:42

dran gehen werden sie nur mit roher gewalt - also seitenteil schneiden, heckmittelstück komplett umarabeiten und auch der heckdeckel muss dran glauben.

die eintragungsfrage, die california eingeworfen hat stell ich mal in frage, solange keine strukturell tragenden teile am auto geändert wurden. schliesslich ist es so, dass rückleuchten i.d.r. über ein e-prüfzeichen eintragungsfrei sind - es gibt jeweils auf dem prägestempel eine zusatzzahl, die angibt, als welche leuchteinrichtung das teil geprüft wurde ... so darfst du z.b. keinen seitenblinker vom kotflügel als front oder heckblinker verwenden ... aber ein rücklicht, das als solches geprüft ist und in seiner bestimmungsgemässen variante (abgesehen vom trägerfahrzeug) verwendet wird, stellt meines erachtens kein größeres problemm dar. is meine meinung!

interessant wird die eintragungsfrage erst, wenn tatsächlich blechumbearbeitungen stattfanden - stichwort crashverhalten/crashsicherheit. beim heckdeckel sicher problemlos, seitenteil vermutlich auch noch relativ unkompliziert, aber heckblech und der "querträger" darunter könnt nen problemchen geben...

gruß martin
Wenn nach endlosen Stunden am Konzentration die Computer nachlässt,
sollte man sich von dem Gedanken zu Ende schreiben,
irgendwelche Texte noch unbedingt verabschieden zu wollen.


Uli Stein

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