Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
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meckemc
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Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Beitrag von meckemc » Mi 20.12.06 17:11

OK das hört sich schon besser als 90 Euro an !

Hab den Test mit einem Blatt Papier gemacht und naja konnt nichts feststellen.

Werd ich dann mal so machen aber beim Grill lass ich erst einmal darauf ankommen...oder ist das auch ein Problem :augenroll:

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Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Beitrag von 206SE » Mi 20.12.06 19:03

Klar darf die KÜS das! Ich hab die Einzelabnahmen hier ganz offiziell vorliegen! Die KÜS ist sowas wie die DEKRA oder der TÜV. Hier in der Umgebung sind die sehr stark verbreitet.

http://www.kues.de/service.asp

Änderungsabnahmen gemäß § 19 Absatz (3) StVZO

Da stehts das ist die Abnahme der geänderten Autoteile!

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

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Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Beitrag von de Lecki » Mi 20.12.06 20:08

meckemc hat geschrieben:Was nicht passt.... Was würdest du denn machen ?

Ich bau mir eine !
Was glaubst Du bringt Dir ne Eintragung mit falschen Papieren ? Ist im Ernstfall genauso viel Wert wie nicht eingetragen.

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Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Beitrag von Frank309 » Mi 20.12.06 21:21

206SE hat geschrieben:Klar darf die KÜS das! Ich hab die Einzelabnahmen hier ganz offiziell vorliegen! Die KÜS ist sowas wie die DEKRA oder der TÜV. Hier in der Umgebung sind die sehr stark verbreitet.

http://www.kues.de/service.asp

Änderungsabnahmen gemäß § 19 Absatz (3) StVZO

Da stehts das ist die Abnahme der geänderten Autoteile!

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

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Jupp, Änderungsabnahmen darf die KÜS machen.
Aber keine Einzelabnahmen nach §19 i.V.m. §21 machen.

Sprich sobald du was ohne Gutachten hast oder die Kombination zweier Teile die noch nicht geprüft ist, musst du im Westen zum Tüv und im Osten zur Dekra.

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Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Beitrag von meckemc » Do 21.12.06 12:13

de Lecki hat geschrieben:
meckemc hat geschrieben:Was nicht passt.... Was würdest du denn machen ?

Ich bau mir eine !
Was glaubst Du bringt Dir ne Eintragung mit falschen Papieren ? Ist im Ernstfall genauso viel Wert wie nicht eingetragen.
Wiso wenn es in den Papieren steht ist es doch OK !
Und ein Unfall entsteht mit Sicherheit nicht durch meine Blenden, oder was meinst du !?

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Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Beitrag von de Lecki » Do 21.12.06 12:22

meckemc hat geschrieben:
de Lecki hat geschrieben:
meckemc hat geschrieben:Was nicht passt.... Was würdest du denn machen ?

Ich bau mir eine !
Was glaubst Du bringt Dir ne Eintragung mit falschen Papieren ? Ist im Ernstfall genauso viel Wert wie nicht eingetragen.
Wiso wenn es in den Papieren steht ist es doch OK !
Und ein Unfall entsteht mit Sicherheit nicht durch meine Blenden, oder was meinst du !?
In den Papieren muss aber dann auch das richtige Bauteil eingetragen sein. Wenn das so einfach wäre, könnten ja sämtliche Leute ihre selbstgebastelten Blenden mit irgendeiner ABE von nem anderen Fahrzeug eintragen lassen.

Vielleicht entsteht durch Deine Blenden nicht direkt ein Unfall, aber im Ernstfall sind die Blenden mit der falschen ABE quasi nicht eingetragen.

Mit Einzelabnahme ist eine Eintragung aber durchaus möglich. Ich hab die Blenden auch eingetragen. Weiss aber nicht mehr was ich gezahlt hab, waren damals mehrere Sachen zusammen eingetragen worden.

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Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Beitrag von meckemc » Do 21.12.06 12:35

Hattest du ein Festigkeitsgutachten ? Oder sonst was für die einschreibung

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Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Beitrag von de Lecki » Do 21.12.06 17:03

meckemc hat geschrieben:Hattest du ein Festigkeitsgutachten ? Oder sonst was für die einschreibung
Nein

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Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Beitrag von 206SE » Do 21.12.06 22:26

@Frank309
Da hast du Recht nach § 21 STVO dürfen die nicht abnehmen, aber wie ich das verstanden ist das dann ein Vollgutachten. I

ch kenn mich da nicht so aus, aber eine Abnahme nach § 19 ist auch eine Einzelabnahme, steht zumindest auf dem Dokument das ich bekommen habe.

Vorraussetzung dafür ist natürlich ein Teilegutachten, dass man für eine Abnahme nach § 21 nicht braucht.

Wie gesagt ich versteh nicht viel davon, aber so habe ich das jetzt verstanden.

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Re: Einzelabnahme Scheinwerferblenden

Beitrag von Frank309 » Do 21.12.06 23:10

Hmmm... nennt sich eigentlich Änderungsabnahme...
is ja egal wie wir es bezeichnen..

mit TGA ode ABE kann es nahezu jeder eintragen, TÜV, KÜS, FSP, Dekra
Nur die Abnahmen wo nicht alles schon laut TGA geprüft ist dürfen nur Tüv und Dekra.

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