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Strafe bei Autobahnverlass über Rasthof

Verfasst: Mi 18.02.09 18:38
von rußschleuder
Hallo Leute,
mein jetziger Wohnort macht es unheimlich attraktiv, die "illegale" Auf- und Abfahrt über den Rasthof zu benutzen. Jetzt steht da natürlich ein Schild "nur für Bedienstete und...", somit darf ich da nicht durchfahren.

Wie hoch ist denn die Strafe wenn mich die Polizei dabei erwischt?
Was mir natürlich am liebsten wäre, eine legale Möglichkeit diese Auffahrt zu benutzen, hat da wer ne Idee?
Ich würde mir halt täglich pro Strecke gut 10min sparen :floet:
Bin mal auf eure Antworten gespannt.
Grüße Björn

Re: Strafe bei Autobahnverlass über Rasthof

Verfasst: Mi 18.02.09 18:59
von Timon
Moin,

25 EUR, mit Gefährdung 75 EUR und 3 Punkte. Weil die Autobahn an einer nicht dafür vorgesehenen Ausfahrt verlassen wurde.

Viele Grüße
Frank

Re: Strafe bei Autobahnverlass über Rasthof

Verfasst: Mi 18.02.09 19:03
von rußschleuder
Mhh Straßenverkehrsgefährdung ist es nicht, ich fahre ja vom Rasthof runter bzw. rauf. Sind es "nur" 25€ auch nach dem neuen Katalog?

Ich bin von 40 und nem Punkt ausgegangen....

Grüße Björn

Re: Strafe bei Autobahnverlass über Toilettenanlage. Frage..

Verfasst: Mi 18.02.09 19:19
von Martin
rußschleuder hat geschrieben:Hallo Leute,
mein jetziger Wohnort macht es unheimlich attraktiv, die "illegale" Auf- und Abfahrt über den Rasthof zu benutzen. Jetzt steht da natürlich ein Schild "nur für Bedienstete und...", somit darf ich da nicht durchfahren.

Wie hoch ist denn die Strafe wenn mich die Polizei dabei erwischt?
Was mir natürlich am liebsten wäre, eine legale Möglichkeit diese Auffahrt zu benutzen, hat da wer ne Idee?
Ich würde mir halt täglich pro Strecke gut 10min sparen :floet:
Bin mal auf eure Antworten gespannt.
Grüße Björn

Hallo,

Timon hat ja schon alles dazu gesagt.

Eine allgemeine Frage hätte ich dazu....

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesautobahn_31

Auf der A31 gibt es in nördlicher Fahrtrichtung zwischen AS-38 und AS-37 keine offizielle Ausfahrt. Kann man sehen wenn ihr die Karte rechts "ausklappt".

Allerdings gibt es einen Bundeslokus (die WC-Anlage Dorsten-Holsterhausen), auf deren Gelände in der Tat gültige Wegweiser offiziell von der BAB führen. Verantwortlich dafür war angeblich vor vielen Jahren eine unsägliche Kommunalpolitikerin, die sich damit den Heimweg verkürzt hat. Gibt es eigentlich für solche von der BAB nicht ersichtlichen Ausfahrten eine Bezeichnung :?: Oder ist dies einmalig :?: :?:


Gruß Martin

Re: Strafe bei Autobahnverlass über Rasthof

Verfasst: Mi 18.02.09 19:24
von Timon
rußschleuder hat geschrieben:Mhh Straßenverkehrsgefährdung ist es nicht, ich fahre ja vom Rasthof runter bzw. rauf. Sind es "nur" 25€ auch nach dem neuen Katalog?

Ich bin von 40 und nem Punkt ausgegangen....
Soll der neue Katalog sein.

Gefährdung ist immer relativ ;)
Es reicht ja, wenn du einen anderen Verkehrsteilnehmer, der da lang darf, gefährdest.

Gruß
Frank

Ich muß widersprechen ...

Verfasst: Do 19.02.09 23:44
von Coopex
... die 25 Euronen sind nur fällig bei "direktem" Verlassen der BAB über eine illegale Ausfahrt = über den Standstreifen.
Bei Nutzung einer Illegalen an einer Rastanlage oder an einem Parkplatz sind es "nur" 15 Euronen, weil es lediglich ein Verstoß gg. Z. 250 (Verbot der Durchfahrt) ist!

Grüßle,

de Maggus :kaffee:

Re: Strafe bei Autobahnverlass über Rasthof

Verfasst: Fr 20.02.09 00:05
von InformatiX
@martin: anner a5 unterhalb von karlsruhe is das genauso.. da gehts im rasthof von der autobahn hoch und runter..
verpasst man das, fährt man erstmal die nächsten ~8km weiter. interessanterweise ist die ausfahrt auch nicht ausgeschrieben, nur der rasthof..
(darum dacht ich auch, daß navi würd sich irren und die ausfahrt käm nachm rasthof.. von wegen)

grüße
steffen

Re: Ich muß widersprechen ...

Verfasst: Fr 20.02.09 08:11
von Timon
Coopex hat geschrieben:... die 25 Euronen sind nur fällig bei "direktem" Verlassen der BAB über eine illegale Ausfahrt = über den Standstreifen.
Bei Nutzung einer Illegalen an einer Rastanlage oder an einem Parkplatz sind es "nur" 15 Euronen, weil es lediglich ein Verstoß gg. Z. 250 (Verbot der Durchfahrt) ist!
Schnäppchen...na dann :D

Gruß
Frank

Re: Strafe bei Autobahnverlass über Toilettenanlage. Frage..

Verfasst: Fr 20.02.09 14:39
von Soko
Martin hat geschrieben:
rußschleuder hat geschrieben:Hallo Leute,
mein jetziger Wohnort macht es unheimlich attraktiv, die "illegale" Auf- und Abfahrt über den Rasthof zu benutzen. Jetzt steht da natürlich ein Schild "nur für Bedienstete und...", somit darf ich da nicht durchfahren.

Wie hoch ist denn die Strafe wenn mich die Polizei dabei erwischt?
Was mir natürlich am liebsten wäre, eine legale Möglichkeit diese Auffahrt zu benutzen, hat da wer ne Idee?
Ich würde mir halt täglich pro Strecke gut 10min sparen :floet:
Bin mal auf eure Antworten gespannt.
Grüße Björn

Hallo,

Timon hat ja schon alles dazu gesagt.

Eine allgemeine Frage hätte ich dazu....

http://de.wikipedia.org/wiki/Bundesautobahn_31

Auf der A31 gibt es in nördlicher Fahrtrichtung zwischen AS-38 und AS-37 keine offizielle Ausfahrt. Kann man sehen wenn ihr die Karte rechts "ausklappt".

Allerdings gibt es einen Bundeslokus (die WC-Anlage Dorsten-Holsterhausen), auf deren Gelände in der Tat gültige Wegweiser offiziell von der BAB führen. Verantwortlich dafür war angeblich vor vielen Jahren eine unsägliche Kommunalpolitikerin, die sich damit den Heimweg verkürzt hat. Gibt es eigentlich für solche von der BAB nicht ersichtlichen Ausfahrten eine Bezeichnung :?: Oder ist dies einmalig :?: :?:


Gruß Martin

Ich wohne ja noch in Dorsten. Die Ausfahrt wurde für eine Landtagsabgeordnete der CDU gebaut. Ist eine extreme Ersparnis wenn man die nutzt. Nach Holsterhausen kommt man nämlich nur, wenn man die A 31 weiter bis Schermbeck fährt. Oder man fährt in Dorsten-West ab und muss dann durch ganz Dorsten durch. Das ist kein Vergnügen, da man in Dorsten fast an jeder Ampel steht.

Re: Strafe bei Autobahnverlass über Rasthof

Verfasst: Fr 20.02.09 17:34
von CoupeGSX
dann fahr doch über den rasthof da raus... erst guggn ob die grünen da stehen, und wenn nich ab durch... wo kein richter, da kein henker... und falls die dich trotzdem mal sehen einfach auf unwissend machen und nett sein, meist bleibts bei ner mündlichen verwarnung... wenn nich 15 öre sind ja nich die welt...