Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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Timon
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von Timon » So 27.11.05 21:12
Hallo,
wieviele Personen dürfen in ein Auto, wenn ich die Führerscheinklasse 3 habe? Es ist immer die Rede von 8 beförderten Personen, zählt der Fahrer da mit? Oder anders gefragt, darf ich einen volbesetzten VW T5 für 9 Personen fahren?
Danke und Gruß
Frank
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MartinK
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Beitrag
von MartinK » So 27.11.05 21:12
8Personen+1Fahrer
Gruss
Martin
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Timon
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Beitrag
von Timon » So 27.11.05 21:17
Besten Dank.
Gruß
Frank
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Onkel Dominik
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von Onkel Dominik » So 27.11.05 21:44
8+1 Fahrer stimmt!
Das erinnert mich gerade noch an eine andere gesetzliche Regelung. Die wollte ich am Anfang auch nicht glauben, aber es ist legal,
in einem Auto mit 5 Sitzplätzen mehr als 5 Personen zu transportieren, WENN ALLE vorhandenen Sicherheitsgurte benutzt werden.
In anderen Worten: 5 Leute sitzen normal angeschnallt im Auto. Alle weiteren dürfen unangeschnallt im Auto gestapelt werden, solange der Fahrer freie Sicht aus den Scheiben hat und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
Wo das genau steht, müsste ich mal nachschlagen, aber ich finde das irgendwie lustig. Das wissen die meisten Polizisten noch nicht mal!
Ist aber wirklich so! Ich schwör*g*
Dominik Geier * Schilder- und Lichtreklamehersteller
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Sordey307
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von Sordey307 » So 27.11.05 21:51
> Onkel Dominik schrieb:
>
> 8+1 Fahrer stimmt!
>
> Das erinnert mich gerade noch an eine andere gesetzliche Regelung. Die wollte ich am Anfang auch nicht glauben, aber es ist legal,
>
> in einem Auto mit 5 Sitzplätzen mehr als 5 Personen zu transportieren, WENN ALLE vorhandenen Sicherheitsgurte benutzt werden.
> In anderen Worten: 5 Leute sitzen normal angeschnallt im Auto. Alle weiteren dürfen unangeschnallt im Auto gestapelt werden, solange der Fahrer freie Sicht aus den Scheiben hat und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.
>
> Wo das genau steht, müsste ich mal nachschlagen, aber ich finde das irgendwie lustig. Das wissen die meisten Polizisten noch nicht mal!
> Ist aber wirklich so! Ich schwör*g*
Sowas habe ich auch schon mehrfach gehört. Der entscheidende Paragraph wäre dabei tatsächlich mal interessant.
Gruß
Malte
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obelix
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Beitrag
von obelix » So 27.11.05 22:04
> Sowas habe ich auch schon mehrfach gehört. Der entscheidende Paragraph wäre dabei tatsächlich mal interessant.
das sortiere ich jetzt mal in die kategorie urbane legenden ein:-)
denn:
in jedem fahrzeug sind die sitzplätze anzahlmässig eingetragen.
mehr personen darfst ned mitnehmen - ausnahme: fahrzeuge mit stehplätzen (kom)
laut gesetz gibt es eine anschnallpflicht. somit ist jede nicht angeschnallte person automatisch nicht gesetzeskonform, was wiederum zu dem schluss führt, dass die angeführten angaben gar ned stimmen können:-)
gruss
obelix
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Onkel Dominik
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von Onkel Dominik » So 27.11.05 22:10
Also ich habe mal in einem Verkehrsforum gesucht und das gefunden:
http://www.verkehrsportal.de/board/inde ... opic=30663
Das mit den Sitzplätzen im Fahrzeugschein wäre noch zu klären
Für Omnibusse gilt dies:
STVZO:
§ 34a Besetzung, Beladung und Kennzeichnung von Kraftomnibussen.
(1) In Kraftomnibussen dürfen nicht mehr Personen und Gepäck befördert werden, als im Fahrzeugschein Plätze eingetragen sind und die im Fahrzeug angeschriebenen Zahlen der Sitzplätze, Stehplätze und Stellplätze für Rollstühle sowie die Angaben für die Höchstmasse des Gepäcks ausweisen.
@Obelix: Wo steht denn für PKW, dass man nicht mehr Leute mitnehmen darf, als Sitzplätze vorhanden sind?
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pongi
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Beitrag
von pongi » So 27.11.05 22:31
es gibt aber z.b. auch eine regelung nach der auf gewerblich betriebenen fahrzeugen die leute nicht angeschnallt sein müssen und auch auf der ladefläche mitfahren dürfen.
wo genau das steht weiß ich aber nicht. hab es aber definitiv schon im gesetzttext gesehen
Langsame Autofahrer sind häßlich und haben ansteckende Krankheiten - Ayrton Senna
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obelix
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von obelix » So 27.11.05 22:35
> @Obelix: Wo steht denn für PKW, dass man nicht mehr Leute mitnehmen darf, als Sitzplätze vorhanden sind?
ganz einfach: im fahrzeugschein/brief, guggst unter ziffer 12, "sitzplätze einschl. führerplatz und notsitz"
da steht genau, wieviele leute in deinen peugeot laden darfst:-)
gruss
obelix
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InformatiX
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von InformatiX » So 27.11.05 22:35
es gibt aber z.b. auch eine regelung nach der auf gewerblich betriebenen fahrzeugen die leute nicht angeschnallt sein müssen und auch auf der ladefläche mitfahren dürfen.
wo genau das steht weiß ich aber nicht. hab es aber definitiv schon im gesetzttext gesehen
das war beim abschnitt leichenwagen... :lol:
Zuletzt geändert von
InformatiX am So 27.11.05 22:39, insgesamt 1-mal geändert.
Die Welt ist zu schnellebig geworden um langsam zu fahren...