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Re: umtausch recht? fragen zur rücksendung!

Verfasst: Di 04.10.05 14:09
von gobo206
Bild

Wie man sieht ein Powerseller und zudem gewerblich angemeldet!
Daher schon ein Händler, aber in Belgien registriert!
Hoffe die EU ist soweit!
Erklärt dann auch warum der IBAN/Swift haben wollte!

Re: umtausch recht? fragen zur rücksendung!

Verfasst: Di 04.10.05 19:01
von Streetfighter
> DaDome schrieb:
>
> also ab einen Warenwert von 40EUR muss der Händler das Rückporto zahlen
> Normal sendest du erst zurück (versichert) und bekommst dann das Geld!
>
hallo
wer sagt denn sowas das der händler das porto übernehmen muss??
lies mal in jedem shop die agb durch und du wirst feststellen das keiner diese kosten auch noch übernimmt. is ja ned quelle oder neckermann :lol:

gruss

Re: umtausch recht? fragen zur rücksendung!

Verfasst: Di 04.10.05 19:32
von "Frank"
ab 40€ muss der händler das rückporto tragen, egal was in den agb steht...

Re: umtausch recht? fragen zur rücksendung!

Verfasst: Di 04.10.05 19:33
von Streetfighter
> Frank406Coupe schrieb:
>
> ab 40€ muss der händler das rückporto tragen, egal was in den agb steht...
vergiss es
bei kauf sind die agb akzeptiert

gruss

Re: umtausch recht? fragen zur rücksendung!

Verfasst: Di 04.10.05 19:36
von DaDome
AGB gelten aber nur, wenn sie geltendes Recht NICHT ausser Kraft setzen.
da das mit den 40EUR gesetz ist, ist alles was in den AGB steht und das Gegenteil sagt hinfällig!

edit:
fernabgesetz
meine Quelle: http://www.baby-sicherheit.de/html/fernabgesetz.html

§ 357 Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. 2Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. 3Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

Re: umtausch recht? fragen zur rücksendung!

Verfasst: Di 04.10.05 19:39
von Streetfighter
> DaDome schrieb:
>
> AGB gelten aber nur, wenn sie geltendes Recht NICHT ausser Kraft setzen.
> da das mit den 40EUR gesetz ist, ist alles was in den AGB steht und das Gegenteil sagt hinfällig!
dann würd ichs auf nen rechtstreit draufankommen lassen ;)

Re: umtausch recht? fragen zur rücksendung!

Verfasst: Di 04.10.05 19:43
von DaDome
> Streetfighter schrieb:
>
> > DaDome schrieb:
> >
> > AGB gelten aber nur, wenn sie geltendes Recht NICHT ausser Kraft setzen.
> > da das mit den 40EUR gesetz ist, ist alles was in den AGB steht und das Gegenteil sagt hinfällig!
> dann würd ichs auf nen rechtstreit draufankommen lassen ;)

naja dann würdest du verlieren und dürftest auch die kosten der Gerichtsverhandlung tragen
habe meinen vorherigen Beitrag nochmal editiert, da hab ich mal was aus dem Internet rausgesucht :)
Das der Händler in Belgien ist sollte eigentlich kein Problem sein, da er ja über eBay verkauft und normaler Weise muss er sich deswegen auch an deren Regeln halten.

Ob das mit den Versandkosten auch bei eBay gilt weiss ich nicht, aber bei jedem Shop im Internet gilt das.

Re: umtausch recht? fragen zur rücksendung!

Verfasst: Di 04.10.05 19:47
von Streetfighter
> DaDome schrieb:
>
> > Streetfighter schrieb:
> >
> > > DaDome schrieb:
> > >
> > > AGB gelten aber nur, wenn sie geltendes Recht NICHT ausser Kraft setzen.
> > > da das mit den 40EUR gesetz ist, ist alles was in den AGB steht und das Gegenteil sagt hinfällig!
> > dann würd ichs auf nen rechtstreit draufankommen lassen ;)
>
> naja dann würdest du verlieren und dürftest auch die kosten der Gerichtsverhandlung tragen
> habe meinen vorherigen Beitrag nochmal editiert, da hab ich mal was aus dem Internet rausgesucht :)
> Das der Händler in Belgien ist sollte eigentlich kein Problem sein, da er ja über eBay verkauft und normaler Weise muss er sich deswegen auch an deren Regeln halten.
>
> Ob das mit den Versandkosten auch bei eBay gilt weiss ich nicht, aber bei jedem Shop im Internet gilt das.

habe eben selber im internet was geschaut
und dort steht auch das man vor vertragsabschluss die kosten für die rücksendung und wie es gehandhabt wird dem kunden auferlegen kann. also wenn dieser die agb akzeptiert passt das.

quelle
http://www.versandhandelsrecht.de/index ... tragid]=19
text
Es kommt jetzt also auf den Wert der zurückgeschickten Ware an (vorher Wert der bestellten Ware). Außerdem kann man auch die Rücksendekosten vor Vertragsschluss auferlegen, wenn der Kunde noch nicht teilweise oder vollständig gezahlt hat.Denken Sie daran, dass Sie nicht nur eine geänderte Widerrufsbelehrung brauchen, sondern auch in Ihren AGB die nötigen Änderungen vornehmen. Einfach im Nachhinein Rücksendekosten verlangen ist nicht möglich. Außerdem gilt das alles nur beim Widerrufsrecht. Räumen Sie ein Rückgaberecht ein, gibt es keine Änderungen. Da trägt der Händler immer die Rücksendekosten.

Re: umtausch recht? fragen zur rücksendung!

Verfasst: Di 04.10.05 19:55
von "Frank"
>und dort steht auch das man vor vertragsabschluss die kosten für die rücksendung und wie es gehandhabt wird dem kunden auferlegen kann. also wenn dieser die agb akzeptiert passt das.

Ja, bei beträgen UNTER 40€. darüber hast du als händler keine chance, egal was in deinen ABG steht.

ich hab mal beim pc-versender gearbeitet... der dachte auch, er könnte die kosten dem kunden auferlegen. bis einer über seinen anwalt klage eingereicht hat wegen €20. der firmenanwalt riet dann zu zahlen und die agbs zu ändern, weil rechtlich keine chance.
war im endeffekt ne teure rücksendung.

Re: umtausch recht? fragen zur rücksendung!

Verfasst: Mi 05.10.05 22:34
von mrXrace
find ich ja super dass ihr mir so ausführlich antwortet!

habe das packet jetzt mit der rechnung der kopie zurückgesendet und einen brief dabei gelegt der beinhaltet das er mir doch bitte die 79€ zuzüglich meiner versandkosten auf das ihm bekannte konto überweisen soll.

bin mal gespannt was draus wird!

mfg:mrXrace