Moins zusammen,
letzten Samstag bin ich knappe 700km gefahren um für meinen Dad einen hochwertigen Gebrauchtwagen anzusehen.
Nach einigen Verhandlungen mit dem Verkäufer war man sich nicht handelseinig.
Im gehen wurde ich dann vom Geschäftsführer der Niederlassung angesprochen. Nach kurzem Gespräch hat er mir ein Angebot gemacht, dass meiner Vorstellung entspricht.
Ich bat um Bedenkzeit bis Dienstag.
Montag Vormittag habe ich dort angerufen und einen Kaufvertrag angefordert mit der Aussage den PKW zu kaufen. Vom Geschäftsführer wurde mir die Zusendung des Vertrags zugesagt.
Wir haben ebenfalls kurz nochmal die Einzelheiten die in den Vertrag sollen besprochen.
D.h. Kaufpreis inkl. fälliger Inspektion, TÜV/AU neu und Garantie (nix besonderes bei einem 4,5 Jahre alten Fahrzeug).
Nachdem Donnerstag der Vertrag weder per Post noch Fax einging habe ich nochmals angerufen. Der Geschäftsführer war nicht zu sprechen und sein Stellvertreter hat sich nochmals Anschrift und Faxnummer notiert.
Jetzt kommts, heute war wieder kein Fax und kein Brief da. Also nochmal angerufen.
Jetzt war der 1. Verkäufer wieder am Tel.
"Sie können mir das Fahrzeug so nicht anbieten weil Sie sonst draufzahlen".
Nun zu meiner Frage:
Nach meinem Rechtsverständnis liegt ein mündlicher, gültiger Vertrag vor, nachdem am Montag 2 übereinstimmende Willenserklärungen vor lagen.
Montag soll ich nochmals mit dem Geschäftsführer telefonieren um die Sachlage zu klären. Vorab wollte ich mich nun über die Rechtssprechnung in solchen Fällen erkundigen.
Gilt der mündliche Kaufvertrag?
Was kann ich tun (bzw. wo kann man diesen Verhalten melden) wenn die Gegenseite diesen nun nicht erfüllen will?
Und zu letzt...
Wenn dann alle Stricke reißen, kann ich wenigstens Fahrkosten und -zeit geltend machen?
Bitte echte Antworten und kein gelaber!
THX & Greetings Marc
Service