Rechtsfrage zum Autokauf/Kaufvertrag ...

Ihr habt Probleme mit anderen Marken? Oder mit Sachen, die nicht euren Löwen betreffen? Dann ist das genau die richtige Schublade für euch.
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Marc
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Rechtsfrage zum Autokauf/Kaufvertrag ...

Beitrag von Marc » Fr 13.02.09 14:47

Moins zusammen,

letzten Samstag bin ich knappe 700km gefahren um für meinen Dad einen hochwertigen Gebrauchtwagen anzusehen.

Nach einigen Verhandlungen mit dem Verkäufer war man sich nicht handelseinig.

Im gehen wurde ich dann vom Geschäftsführer der Niederlassung angesprochen. Nach kurzem Gespräch hat er mir ein Angebot gemacht, dass meiner Vorstellung entspricht.

Ich bat um Bedenkzeit bis Dienstag.

Montag Vormittag habe ich dort angerufen und einen Kaufvertrag angefordert mit der Aussage den PKW zu kaufen. Vom Geschäftsführer wurde mir die Zusendung des Vertrags zugesagt.

Wir haben ebenfalls kurz nochmal die Einzelheiten die in den Vertrag sollen besprochen.
D.h. Kaufpreis inkl. fälliger Inspektion, TÜV/AU neu und Garantie (nix besonderes bei einem 4,5 Jahre alten Fahrzeug).

Nachdem Donnerstag der Vertrag weder per Post noch Fax einging habe ich nochmals angerufen. Der Geschäftsführer war nicht zu sprechen und sein Stellvertreter hat sich nochmals Anschrift und Faxnummer notiert.

Jetzt kommts, heute war wieder kein Fax und kein Brief da. Also nochmal angerufen.

Jetzt war der 1. Verkäufer wieder am Tel.

"Sie können mir das Fahrzeug so nicht anbieten weil Sie sonst draufzahlen".

Nun zu meiner Frage:

Nach meinem Rechtsverständnis liegt ein mündlicher, gültiger Vertrag vor, nachdem am Montag 2 übereinstimmende Willenserklärungen vor lagen.

Montag soll ich nochmals mit dem Geschäftsführer telefonieren um die Sachlage zu klären. Vorab wollte ich mich nun über die Rechtssprechnung in solchen Fällen erkundigen.

Gilt der mündliche Kaufvertrag?
Was kann ich tun (bzw. wo kann man diesen Verhalten melden) wenn die Gegenseite diesen nun nicht erfüllen will?
Und zu letzt...
Wenn dann alle Stricke reißen, kann ich wenigstens Fahrkosten und -zeit geltend machen?

Bitte echte Antworten und kein gelaber!

THX & Greetings Marc
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Strange
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Re: Rechtsfrage zum Autokauf/Kaufvertrag ...

Beitrag von Strange » Fr 13.02.09 15:00

Marc hat geschrieben: Nach meinem Rechtsverständnis liegt ein mündlicher, gültiger Vertrag vor, nachdem am Montag 2 übereinstimmende Willenserklärungen vor lagen.
Moin Marc.

Das glaubt man ja im allgemeinen so, aber wenn ich mich an die Privatrechtsvorlesungen bei meinem Verwaltungsstudium richtig erinnere, liegt man da falsch.

Klar sagt man immer, dass ein Kaufvertrag dann rechtmäßig geschlossen wurde, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.
Aber: Dass der Geschäftsführer Dir einen Wagen zu bestimmten Konditionen anbietet, ist noch nicht seine Willenserklärung, sondern lediglich sein Angebot.
Du als Käufer gibts eigentlich die erste Willenserklärung ab, in dem Du beim Autokauf den Kaufvertrag unterschreibst oder z.B. bar das Geld auf den Tisch legst. Die zum Wirksamkeitswerden des Kaufvertrages getätigte Willenserklärung des Verkäufers liegt dann vor, wenn auch er den Vertrag unterschreibt oder Dir das Auto übergibt.

Ich weiß, das klingt irgendwie unlogisch, aber ich weiß noch hundertprozentig, dass z.B. sämtliche Preisangaben im Schaufenster eines Geschäfts oder die Preisangabe an den Regalen im Supermarkt noch nicht die Willenserklärung des Händlers ist, sondern lediglich sein Angabot an Dich als Käufer. Die Willenserklärung des Händlers liegt beim Supermarkt erst dann vor, wenn Du mit der Ware an der Kasse bist und bezahlt hast und die Kassiererin Dich mit der Ware durchlässt.

In wieweit der (Auto)Händler allerdings an sein (mündliches) Angebot letztendlich gebunden ist, kann ich leider nicht einschätzen. :hilflos:

Gruß, Jan

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Re: Rechtsfrage zum Autokauf/Kaufvertrag ...

Beitrag von madmat » Fr 13.02.09 15:26

Selbst wenn die Willenserklärung des Händlers schon zum Ausdruck gekommen wäre - Erklärungsirrtum nach §119 BGB und der Händler ist raus aus der Nummer, maximal schadensersatzpflichtig nach § 122 BGB, aber schwer durchzusetzen.
Käme drauf an wie hoch der nachweisliche "Schaden" durch Nichtinanspruchnahme des Angebots ist.

Ich drück die Daumen - ansonsten steht hier noch ein schöner in Rostock, weisst Du ja...
;)
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Re: Rechtsfrage zum Autokauf/Kaufvertrag ...

Beitrag von mikewaldorf » Sa 14.02.09 03:41

Strange/PNA hat geschrieben:
Marc hat geschrieben: Nach meinem Rechtsverständnis liegt ein mündlicher, gültiger Vertrag vor, nachdem am Montag 2 übereinstimmende Willenserklärungen vor lagen.
Moin Marc.

Das glaubt man ja im allgemeinen so, aber wenn ich mich an die Privatrechtsvorlesungen bei meinem Verwaltungsstudium richtig erinnere, liegt man da falsch.

Klar sagt man immer, dass ein Kaufvertrag dann rechtmäßig geschlossen wurde, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen.
Aber: Dass der Geschäftsführer Dir einen Wagen zu bestimmten Konditionen anbietet, ist noch nicht seine Willenserklärung, sondern lediglich sein Angebot.
Du als Käufer gibts eigentlich die erste Willenserklärung ab, in dem Du beim Autokauf den Kaufvertrag unterschreibst oder z.B. bar das Geld auf den Tisch legst. Die zum Wirksamkeitswerden des Kaufvertrages getätigte Willenserklärung des Verkäufers liegt dann vor, wenn auch er den Vertrag unterschreibt oder Dir das Auto übergibt.

Ich weiß, das klingt irgendwie unlogisch, aber ich weiß noch hundertprozentig, dass z.B. sämtliche Preisangaben im Schaufenster eines Geschäfts oder die Preisangabe an den Regalen im Supermarkt noch nicht die Willenserklärung des Händlers ist, sondern lediglich sein Angabot an Dich als Käufer. Die Willenserklärung des Händlers liegt beim Supermarkt erst dann vor, wenn Du mit der Ware an der Kasse bist und bezahlt hast und die Kassiererin Dich mit der Ware durchlässt.

In wieweit der (Auto)Händler allerdings an sein (mündliches) Angebot letztendlich gebunden ist, kann ich leider nicht einschätzen. :hilflos:

Gruß, Jan
Nur mal kurz von der Juristenseite ;-)

Ein Angebot ist eine Willenserklärung. Wenn du Annahme erklärst ist der Vertrag rechtswirksam. Frage ist 1. die Nachweisbarkeit und 2. Irrtum. Bei Irrtum ist der Autoverkäufer evtl Schadensersatzpflichtig für den aus dem Irrtum entstandenen Schaden.

Natürlich ist das keine Rechtsberatung sondern nur rein laut gedacht :zwinker:

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Marc
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Re: Rechtsfrage zum Autokauf/Kaufvertrag ...

Beitrag von Marc » So 15.02.09 14:03

mikewaldorf hat geschrieben: Nur mal kurz von der Juristenseite ;-)

Ein Angebot ist eine Willenserklärung. Wenn du Annahme erklärst ist der Vertrag rechtswirksam. Frage ist 1. die Nachweisbarkeit und 2. Irrtum. Bei Irrtum ist der Autoverkäufer evtl Schadensersatzpflichtig für den aus dem Irrtum entstandenen Schaden.

Natürlich ist das keine Rechtsberatung sondern nur rein laut gedacht :zwinker:
Danke, so hatte ich das eben aus meinem Vorlesungen auch im Hinterkopf, nur ist das ein paar Jährchen her.

Im Fall eines Falles werde ich dann mal meinen Rechtsberater zu rate ziehen... :floet:

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