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Re: Finger weg von peugeotracer264 ! ! !

Verfasst: Fr 11.09.09 08:48
von b7turbo
andreasxsi hat geschrieben:Zurück zum Verkäufer.
Ich warte nun schon fast 2 Monate auf den Artikel. Weiter warten oder ne negative Bewertun g reindrücken? Und kann ich dann auch negativ zurück bewertet werden, aus Rache?
Bin bei 100% und will nicht, dass mir solch ein Depp die % versaut...
Lange wird das Konto da eh nicht mehr offen sein...bei mir hat er allen ernstes nachgefragt, warum ich ihn negativ bewertet habe...ich solle doch die anderen Fragen, die haben ihre Sachen auch bekommen...ich nehm den Jungen nicht mehr ernst.

Gruß
H.

Re: Finger weg von peugeotracer264 ! ! !

Verfasst: Di 22.09.09 04:57
von Gentry_Ba
hab grad gekuckt, konto ist weg...

da hilft nur eines: hinfahren, PLATTMACHEN, fahren.
bei einem rechtsstreit kommt in so einem falle meist rein GARNIX raus. hab da selber schon ein erlebnis gehabt. kann man getrost vergessen.

ab 50 euro schaden würd ich wohl quer durch deutschland fahren, um mir den zu kassieren.
dann rückt er entweder die sachen raus, oder er bereuts BITTER.

selbstjustiz hilft.

grüsse,
matthias

Re: Finger weg von peugeotracer264 ! ! !

Verfasst: Di 22.09.09 11:16
von b7turbo
Ja, aufgrund seiner Frechheit hätte der eine aufs M*** verdient...allerdings mache ich mir wegen sowas nicht (mehr) die Finger schmutzig. Strafanzeige ist gestellt, Rest wird bis zur Lohnpfändung durchgezogen. Das habe ich ihm versprochen...und ich bin in der Regel zuverlässig ;-)
Wäre schön, wenn die anderen Betroffenen auch ne Anzeige erstatten, damit es sich für die Staatsanwaltschaft lohnt. Ich meine, manch einer wehrt sich gegen ein Bußgeld von 20 ,- € , da kann man sich das doch nicht bieten lassen ? Ich mache seit 1999 Ebay, aber bislang hatte ich nie Problem - hatte wohl einfach Glück.

Gruß
H.

Re: Finger weg von peugeotracer264 ! ! !

Verfasst: Mi 21.10.09 13:45
von schrauber13
b7turbo hat geschrieben:, aber mittels Lohnpfändung hat es dann doch geklappt.
Mal ganz langsam, bis zu einer Lohnpfändung ist es ein langer Weg, dazu bedarf es eines gerichtlichen Pfändungsbeschlusses, damit hat der GV nichts am Hut, der kann nur das Gerümpel in der Wohnung pfänden (wennn er denn was findet).

Denkt nicht das ihr mit eurer Mahnsoftware DAS Tool zur Hand habt, das euch umgehend euer Geld zurückbringt.
Gegner legt Widerspruch ein und schwupps bleibt euch nur der zivilrechtliche Kageweg und was denkt ihr wieviele solcher Klagen wegen ebaykram anhängig sind, das dauert ewig bis sich irgendwer bei Gericht mit diesem Kleinkram beschäftigt.

und noch: ihr geht komplett in Vorleistung mit allen Kosten, also vorher mal rechnen...

Re: Finger weg von peugeotracer264 ! ! !

Verfasst: Do 22.10.09 19:06
von b7turbo
Und was schlägst Du vor ?

Re: Finger weg von peugeotracer264 ! ! !

Verfasst: Mo 26.10.09 08:13
von schrauber13
Sich vorher überlegen wo man was kauft, aber manch einer wirft in Aussicht darauf ein besonderes Schnäppchen zu machen jedes Misstrauen über Bord.

Re: Finger weg von peugeotracer264 ! ! !

Verfasst: Mo 26.10.09 10:30
von pOtH
Jetzt ist das Kind ja schon in den Brunnen gefallen...

Mein Weg wäre.:
Eine letzte Lieferfrist nach Kalender benennen (z.B. 15.11.2009), Straf u. Zivilrechtliche schritte Androhen u. im beisein von Zeugen eintüten u. abschicken - als Einschreiben!
Ohne Zeugen kann man ihm alles schicken u. es wird "schwer" zu beweisen das man ihm nicht ein paar Blätter Klopapier zugeschickt hat.
Sollte die Frist verstreichen, eine Strafanzeige wegen Betrug bei Polizei/Staatsanwaltschaft stellen (mit Hinweis das es bereits mehrere Vorfälle gab!) u. mithilfe eines Anwalts auf die Erfüllung des Kaufvertrages bestehen. Sollte der VK die Frist des Anwaltes verstreichen lassen eine Nachfrist setzen u. gleichzeitig androhen Schadensersatz geltend zu machen!

PS.: Die Anwaltskosten muss der VK (sofern man ihm bereits nachweisbar eine Lieferfrist gesetzt hat u. er sie hat verstreichen lassen!) als Verzugsschaden tragen!