Russo hat geschrieben:Das Verbot für "Gasautos" in Tiefgaragen gilt nicht wegen der Explsionsgefahr, sondern es gilt für LPG Fahrzeuge.
Hier eine Antwort eines Tiefgaragenbetreibers:
Hintergrund: Es wird insbesondere hinsichtlich unserer Tiefgaragen als kritisch angesehen, dass Flüssiggas schwerer als Luft ist und sich somit unsichtbar am Boden ansammeln kann, während sich Erdgas - da leichter als Luft - direkt in die Atmosphäre verflüchtigt."
*löl*
da frag ich mich dann, wozu man eine teure untersuchung machen lässt um zu beweisen, dass die anlage dicht ist.-)
davon ab: wenn ich in ne tiefgarage fahre, ist díe ja zum einen mal immer irgendwo ziemlich offen, viel verkehr und riesig gross. das heisst also: selbst wenn mein tank undicht WÄRE hab ich maximal (bei meinem grossen 100liter tank) ne verdunstungsfähige menge von 80litern. das hochgerechnet auf auf ne tiefgarage die mehrere hundert autos fasst UND durch den ständigen verkehr immer die luft in bewegung ist UND durch alle offenen stellen wie gittergeländer nach aussen, tore und türen uswuswusw ständiger luftaustausch herrscht habe ich ned mal nsatzweise die chance, ein zündfähiges gemisch zu bekommen.
ausser direkt neben meinem auto.
genau die selbe chance hab ich aber auch, wenn der benzintank undicht ist - was weitaus öfter der fall ist.
schönen gruss an deinen tiefgaragenbesitzer - er soll mal nachdenken bevor er solche aussagen macht...
nicht umsonst heisst es auf den schildern: DRUCKGAS
es geht nicht um evtl. leckagen sondern tatsächlich um die tatsache, dass es eben hochdruckbehältnisse sind. und bei cng hast eben nun mal das 10fache an druck wie beim lpg.
davon ab - in den meisten innenstädten hast ja gar keine andere chance als tiefgaragen azusteuern, egal ob kommunale oder private von kaufhäusern. selbst grosse supermärkte haben eigene tiefgaragen. und zuhause? was machst wenn du nen tiefgaragenstellplatz hast?
oder ne normale garage? da dürftest ja dann au nimmer parken...
bei uns hier hängt übrigens nirgends so ein schild, hab da extra mal drauf geachtet, als ich meinen gasumbau die ersten male ausgeführt hab zum einkaufen.
soweit ich weiss, ist diese "vorschrift" schon lange gerichtlicherseits ausser kraft gesetzt worden. müsste man sich mal schlaugoogeln.
gruss
obelix