Seite 1 von 2

garantie/gewährleistung zkd

Verfasst: Mo 18.01.10 21:23
von svenpeugeot
Hallo liebes Forum. ich habe vor 4000 km meine zylinderkopfdichtung machen lassen.
Nun ist sie schon wieder futsch.*kotz*
weiß jemand in wie weit ich da garantie auf sowas habe?
habe es in einer freien werkstatt machen lassen für 315 euros und der Zylinderkopf wurde angeblich plan geschliffen.
das war letztes jahr im august. morgen will ich da hin und die erzählen mir sonst nur müll und ich weiß es nicht besser.
also???
thx

Re: garantie/gewährleistung zkd

Verfasst: Mo 18.01.10 21:42
von derkleinepug106
hmm. Gewährleistung sind eigentlich 12 bzw.24 Monate, allerdings nach knapp 4tkm, da müssen die das übernehmen...

Re: garantie/gewährleistung zkd

Verfasst: Mo 18.01.10 21:55
von Vincenzo
Die Gewährleistungspflicht gilt auch auf Reparaturen. :belehr: Wird nix anderes vereinbart sogar 2 Jahre. Google mal Autoreparatur + Gewährleistung. V.

Re: garantie/gewährleistung zkd

Verfasst: Mo 18.01.10 22:29
von svenpeugeot
danke euch!! :daumenhoch:

Re: garantie/gewährleistung zkd

Verfasst: Di 19.01.10 08:09
von Mr. Mitchell
das ist so nicht richtig. Schau dir die AGBs der Werkstatt an.

In der Regel beschränken Kfz Händler bzw Werkstätten Ihre Sachmangelhaftung und somit die Gewährleistung nach §309 Nr. 8b BGB auf ein Jahr.
Die ABGs hängen in den meisten Werksstätten frei zugänglich für jeden Kunden aus, und werden per Auftragserteilung mit Unterschrift anerkannt. Das ist überall so nicht nur der Kfz-Branchen.

Insofern solltest du dich sputen da nach 6 Monaten ja die Beweislastumkehr in Kraft tritt, und dann musst dem dem Händler beweisend dass der Mangel schon bestand.

Re: garantie/gewährleistung zkd

Verfasst: Di 19.01.10 09:47
von PEJOT
Es ist ja nun nicht so, dass die Werkstatt grundsätzlich "Schuld" hat. Einmal mit etwas knapp Wasser gefahren, und schon ist die ZKD zum Herrn. Gerade beim TU-Motor ein beliebtes Kapitel.

Gruß
Jürgen

Re: garantie/gewährleistung zkd

Verfasst: Di 19.01.10 09:48
von peugeot605
zkd schaden auch folge vom treten des kalten motors =)

Re: garantie/gewährleistung zkd

Verfasst: Di 19.01.10 10:02
von PEJOT
zkd schaden auch folge vom treten des kalten motors =)

Kenne keinen Menschen der so etwas macht.

Re: garantie/gewährleistung zkd

Verfasst: Di 19.01.10 10:18
von peugeot605
rs4rot hat geschrieben:zkd schaden auch folge vom treten des kalten motors =)

Kenne keinen Menschen der so etwas macht.

kenne genügend vollspasten die sowas machen!

Re: garantie/gewährleistung zkd

Verfasst: Di 19.01.10 10:53
von Holle
Mr. Mitchell hat geschrieben:das ist so nicht richtig. Schau dir die AGBs der Werkstatt an.

In der Regel beschränken Kfz Händler bzw Werkstätten Ihre Sachmangelhaftung und somit die Gewährleistung nach §309 Nr. 8b BGB auf ein Jahr.
Die ABGs hängen in den meisten Werksstätten frei zugänglich für jeden Kunden aus, und werden per Auftragserteilung mit Unterschrift anerkannt. Das ist überall so nicht nur der Kfz-Branchen.

Insofern solltest du dich sputen da nach 6 Monaten ja die Beweislastumkehr in Kraft tritt, und dann musst dem dem Händler beweisend dass der Mangel schon bestand.

mal unabh. von der beweislastumkehr nach den 6 monaten : laut aktueller rechtssprechung ist die reduzierung der gewährleistung auf 12 monate durch agbs's nichtig. eine solche vereinbarung muss direkt zur kenntis gebracht werden, z.b. in einem vertrag.