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Tipps zu netten "teuren" Fotos :-)

Verfasst: Sa 28.09.02 19:58
von Micha106
Man hat mich vorgestern in ner Ortschaft mit "etwas" zu viel geblitzt weil ich nen LKW überholt hab während rechts das Ortsschild "vorbeihuschte". Links waren keine Häuser zu sehen und da dachte ich ..... .Aber da war halt doch schon Ortsbereich. *Knips* ----- Schei... !


Tja zu spät.


Tips eurerseits?? Sonst lauf ich bestimmt nen Monat und spare Benzin!


Thanx Micha106

re: Tipps zu netten

Verfasst: Sa 28.09.02 21:58
von Ralph309
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re: Tipps zu netten

Verfasst: So 29.09.02 01:04
von Jogy
Naja...ist ziemlich scheisse!


Warte erst einmal ab ob was kommt. Kann sein das du auf dem Foto nur schlecht zu erkennen bist, wenn überhaupt. Weil du ja gerade überholt hast (evtl ist ja der Traktor drauf :D)!


Evtl. kannst du Einspruch einlegen und sagen das du nicht gefahren bist. Kann sein das das Verfahren direkt eingestellt wird oder das es zu einer Verhandlung kommt. Wenn du großes Pech hast (vorausgesetzt der Fall geht zu deinen Gunsten aus) bekommst du ein Fahrtenbuch auferlegt!


Einfach mal probieren mit dem Einspruch (macht mein Vater auch immer, manchmal klappts)!


MFG Jogy





P.S.: Ich wurde auch geblitz 40kmh zu schnell 93€ und 3 Punkte!

re: Tipps zu netten

Verfasst: Mo 30.09.02 22:16
von Günter
>Naja...ist ziemlich scheisse! Warte erst einmal ab ob was kommt. Kann sein das du auf dem Foto nur schlecht zu erkennen bist, wenn überhaupt. Weil du ja gerade überholt hast (evtl ist ja der Traktor drauf :D)!


>Evtl. kannst du Einspruch einlegen und sagen das du nicht gefahren bist. Kann sein das das Verfahren direkt eingestellt wird oder das es zu einer Verhandlung kommt. Wenn du großes Pech hast (vorausgesetzt der Fall geht zu deinen Gunsten aus) bekommst du ein Fahrtenbuch auferlegt!


>Einfach mal probieren mit dem Einspruch (macht mein Vater auch immer, manchmal klappts)!


>MFG Jogy


>P.S.: Ich wurde auch geblitz 40kmh zu schnell 93€ und 3 Punkte!


Hallo, Kann der Kraftfahrer infolge seines Überholvorganges ein nur am rechten Straßenrand angebrachtes Verkehrszeichen optisch nicht wahrnehmen kann ihm ein fahrlässiger Geschwindigkeitsverstoß nicht zur Last gelegt werden. OLG Düsseldorf Aktenz.: 69/02 MfG Günter