US Kennzeichen

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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blue206_HN
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Re: US Kennzeichen

Beitrag von blue206_HN » Sa 01.12.07 23:25

max 5

siehst du ja bei mir ich hab das kennzeichen voll ausgereizt

PM-BS 3684 mehr geht nciht

hippedippe
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Re: US Kennzeichen

Beitrag von hippedippe » So 02.12.07 10:06

ja weil bei uns bei ice bahnhof steht immer ein 206 s16

also der ist nicht von hier hat aufm nummer schild JL-S 16

ja ich glaub das macht jeder kreis anders

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Niklas
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Re: US Kennzeichen

Beitrag von Niklas » So 02.12.07 10:09

unterschied zwischen stadt und land - ihr hättet bei´m fürhereschein mal aufpassen sollen :zieh:
Peugeot 106 Rallye Bj. 1997 190tkm ->auf der suche nach einer neuen Hinterachse
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blue206_HN
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Re: US Kennzeichen

Beitrag von blue206_HN » So 02.12.07 10:38

führerschein?? :nixkapier: was'n das?

nee war spaß :zieh:

das ding ist in meinem fall PM ist das land die nächste stadt hat P

aber zurück zum thema bekomme ich ein 34er kennzeichen auf dem auto zugelassen wenn der tüv mir nen wisch ausstellt das an diesem fahrzeug nix anderes geht.

kennt sich da jemand in brandenburg aus???

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blue206_HN
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Re: US Kennzeichen

Beitrag von blue206_HN » So 02.12.07 10:46

hab nochmal nen nachtrag zu dem ganzen, bevor wieder einer meckert das ich wegen jedem bißchen einen neuen thread anfange obwohl es das gleiche thema ist.

ich weiß der 206 würde für die usa nciht gebaut aber wie ist das mit einem umbau auf us optik??

also kleines kennzeichen wie oben
seitenbegrenzungsleuchten
standlichtblinker

was davon währe zulässig???

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Frank309
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Re: US Kennzeichen

Beitrag von Frank309 » So 02.12.07 10:47

Du musst das mit der Zulassungsstelle klären.... nur, ich mach dir wenig Hoffnung....

Mal als Info von Pagenstecher:

Erlass Innenministerium Baden–Württemberg, Aktenzeichen 7-3861.1-02/355 vom 26.07.2007, Nachtrag vom 05.09.2007:
Verkleinerte Kennzeichen für mehrspurige Fahrzeuge sind nicht mehr zulässig, Ausnahmen werden nicht mehr befürwortet. Bei einspurigen Fahrzeugen wird in der Regel gleich verfahren.

I. Kennzeichenschilder mit vier bis sechsstelligen Erkennungsnummern

Es gibt mehrere Möglichkeiten, auch an Fahrzeugen mit vertiefter Anbringungsstelle für hintere Kennzeichen (z.B. bei US-Importfahrzeugen) Kennzeichenschilder mit längeren Erkennungsnummern in Normalschrift anzubringen.

1. Anbringung an der vertieften Anbringungsstelle

1.1 Das Kennzeichenschild kann mit einem marktüblichen Kennzeichenträger mit einfachen Distanzkörpern an solchen Fahrzeugen befestigt werden. Die Anbringung der Kennzeichenbeleuchtung ist entsprechend zu gestalten.

1.2 Auch ein selbstleuchtendes Kennzeichen kann mit Hilfe einfacher Distanzkörper problemlos an solchen Fahrzeugen angebracht werden.


2. Anbringung außerhalb der Anbringungsstelle

Würden durch den Anbau des Kennzeichenträgers an der vom Hersteller vorgesehenen Anbringungsstelle andere Fahrzeugeinrichtungen beeinträchtigt (z.B. Rückfahrscheinwerfer), ist eine andere Anbringungsstelle zu wählen.

Die Kosten für Kennzeichenträger und deren Anbringung sind im Verhältnis zu den Fahrzeugpreisen zumutbar.

II. Kennzeichen mit zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummern

Erst wenn keine Anbringung eines Kennzeichenträgers auch außerhalb der vom Hersteller vorgesehenen Anbringungsstelle möglich ist, ist die Zuteilung einer zwei- oder dreistelligen Erkennungsnummer zu prüfen.

Bei der Erteilung von Oldtimer-Kennzeichen nach § 9 Abs. 1 Satz FZV könnte es in Einzelfällen problematisch sein, die Hinweise unter II. des Bezugsschreibens zu realisieren:

Dieses wird insbesondere dann der Fall sein, wenn die für das - vor allem hintere- Kennzeichenschild vorhandene Breite der Anbaufläche weniger als 328 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus einem Buchstaben, 376,5 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus zwei Buchstaben und 425 mm bei einem Unterscheidungszeichen aus drei Buchstaben misst. Denn dann könnte ein Oldtimer-Kennzeichen auch unter Verwendung der Engschrift schon ab einer nur zweistelligen Erkennungsnummer nicht mehr angebracht werden.

Außerdem kommt es darauf an, ob die Anbringung eines Kennzeichenträgers dem Gesichtspunkt einer weitest gehenden Darstellung des Originalzustandes des Fahrzeugs nach § 2 Nr. 22 FZV widersprechen würde.

Wenn nach den vorstehend genannten Kriterien die Anbringung anderer Kennzeichenschilder geprüft wurde und unter dem Gesichtspunkt des Originalzustandes des jeweiligen Fahrzeugs in einem entsprechenden Gutachten als nicht vertretbar bezeichnet wird, bestehen keine Bedenken, entgegen den Erläuterungen zu III.,

aufgrund einer Ausnahmegenehmigung ein verkleinertes zweizeiliges Oldtimer-Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 4 Nr. 3 FZV zuzulassen.

III. Verkleinerte zweizeilige Kennzeichen

Im Hinblick auf die bestehenden Umrüstmöglichkeiten sind verkleinerte Kennzeichen nach Anlage 4 Abschnitt 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c FZV für mehrspurige Fahrzeuge nicht mehr zuzuteilen.

Abschnitt 1 Nr. 1 Satz 1 Buchstabe c für mehrspurige Fahrzeuge sind nicht mehr zu genehmigen, ausgenommen Punkt II, letzter Absatz.

Für einspurige Fahrzeuge sollen entsprechende Kennzeichen in der Regel nicht genehmigt werden.

Entgegenstehende Erlasse und Ergebnisse von Verkehrsreferentenbesprechungen werden aufgehoben.

Man sollte also überlegen ob man mit dem Auto jemals wieder umziehen will....

Desweiteren ist die Tüv-Eintragung, dass nur ein kleines Kennzeichen passt für die Zulassungsstelle kein Grund auch nur ein kleines zu vergeben... noch keinen Ami mit 52er Kennzeichen gesehen? Sieht lustig aus.....

longrider
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Re: US Kennzeichen

Beitrag von longrider » So 02.12.07 10:52

blue206_HN hat geschrieben:
Aron hat geschrieben:
Niklas hat geschrieben: einiziges problem wird zulassungsstelle sein... die stellen sich bei sowas gern an...
Wenn man es ganz genau nehmen will benötigt man vom Tüv eine Bestätigung das kein normales Kennzeichen gefahren werden kann.
und dann geht das?? bist dir sicher?? weil habe wo anders was gelesen das die bullen dir trotz eintragung vom tüv die plakette abkratzen können sofern die zulassungsstelle gnädig ist und dir das kennzeichen überhaupt erlaubt
hallo zusammen:
nach 30 jahren k(r)ampf mit den zulassungsstellen wg. "kleiner" kennzeichen für die diversen harleys kann ich definitiv sagen, dass die geschichte mit dem "einfach kz-mulde umbauen NICHT funktionieren wird. wenn das fzg. wie schon anderweitig beschrieben KEIN US etc. Fahrzeug ist, gibt es kein "kleines" -also 80er schild! richtig ist auch, dass die porzilei - falls man doch eines bekommen sollte, oder ein gutgelaunter graukittel das sogar einträgt- es JEDERZEIT aus dem verkehr ziehen kann. die kalkmütze kann argumentieren, es handele sich um ein "gefälligkeitsgutachten" und legt das fzg. still.
diese spielchen gehen schon zig jahrzehnte so.
die größe des kennzeichens an sich ist nicht festgeschrieben, aber die größe der ziffern/buchstaben ist in der STVZO genau geregelt.
und daraus ergibt sich dann eben die größe des "kuchenbleches".
an einer harley sieht das dann z.b. eben extrem bescheiden aus...
aber: argumentation der behörden: selbst wenn daS FZG AUS KATAPULKISTAN KOMMT, MUSS ES - wenn es hier zugelasen wird auch den hiesigen bestimmungen entsprechen.
also: alle die eins haben, haben es letztlich nur auf "goodwill" basis einer zulassungsstelle.
bis vor ein paar jahren z.b. LM - limburg. da gabs vor 10 jahren für jede harley automatisch ein kleines "80er" schild :) , ebenso für alle ami autos. aber auch da geht nix mehr. es passierte wie hier oben beschrieben, dei jungs wurden bei kontrollen rausgezogen und stillgelegt. viel sind dann auf möglichst kurze "einzeilige kennzeichen ausgewichen.

2 buchstaben und 2 ziffern sind in der regel ein muss für autos, weil die die kürzeren kombis für die moppeds brauchen. durch die EU kennzeichen (blaues schwänzchen) würden die sonst mancherorts (z.b. RÜD oder MTK , EMS etc) zu groß, da die höchstgröße witzigerweise festgelegt ist. aber lest mal die STVZO, da steht der müll alle genau drin...

wenns klein sein soll hilft eigentlich nur: auswandern... :idea:
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Re: US Kennzeichen

Beitrag von blue206_HN » So 02.12.07 11:05

aber wenn ich beim tüv das so eintragen lasse, und die zulassungsstelle mir vielleicht aus versehen doch ne plakette auf das kleine kennzeichen klebt kann es immernoch sein das die herren in grün mir die plakette wieder abkratzen??

was soll den der schei... wenns der tüv genehmigt muß das doch ok sein

außerdem gibts von VW einen Golf III california der hat SML vorne die als blinker umgerüstet wurden und hinten ein kleines kennzeichen alles original vw war ne kleine edition für deutschland in us optik

warum darf der so fahren??

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Re: US Kennzeichen

Beitrag von madmadix » So 02.12.07 11:30

blue206_HN hat geschrieben: warum darf der so fahren??
haj,

so ist das eben, us collorados ( :D oder heißen die corados) haben ja auch rote blinker hinten...
das mit den standlichtblinkern ist auch so eine sache, wenn du solche module verbaust isses auf jeden fall nicht mehr legal, andererseits werden solche dinger (wie eben beim golf 3) mit standlichtfunktion und e zeichen verkauft, aber vorn raus heißt es doch nur weisses licht...

selbstleuchtendes nummernschild ist auch net, gibts noch net in der kleinen größe :zwinker:

hier fahren auch diverse autos raum mit kleinem nummernschild, und ich glaube ich muss auch mal mit der tochter vom landrat ins bett :D

mfg
Peter
Zuletzt geändert von madmadix am So 02.12.07 13:15, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: US Kennzeichen

Beitrag von freak » So 02.12.07 11:47

dann stelle ich mal ne andere frage: wieso dürfen "deutsche" autos keine roten blinker haben und die ami´s schon ????

genau so ist das mim kennzeichen..... ist halt in D verboten bzw. ned legal...
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