Klarglasrückleuchten!

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Frank309
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Re: Klarglasrückleuchten!

Beitrag von Frank309 » Fr 05.08.05 14:17

Merk dir den Prüfer, falls mal einer Papiere sehen will.

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Strange
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Re: Klarglasrückleuchten!

Beitrag von Strange » Fr 05.08.05 14:24

> Frank309 schrieb:
> Schonmal von Fälschungen gehört.... :roll:
>
> PS: Freund von mir hat hier Umrissleuchten daliegen. E11 Zeichen und Nummer dahinter. Trotzdem darf er sie nicht montieren. :o
> Bröckelt das Kartenhaus? Bekannter hat nen Frontscheinwerfer rumliegen... laut Prüfnummer ist es aber ein Blinker für ein Motorrad... -> Fälschung also.. und ich hab schon mehrfach gelesen, dass da auf Papiere wert gelegt wird... btw. wo is das Prob die anzufordern....
>
> Der Tüv muss nicht drauf bestehen.. kann aber...


Mag ja streng genommen so sein, aber wenn ich zu jedem Teil an einem Fahrzeug, das ein E-Zeichen hat, ein Papier dabei haben müsste, dann hätte ja jeder von uns jedes mal ´nen ganzen Ordner im Auto liegen.
Letztes Jahr hatte ich bei Robert Klarglasrückleuchten und auch Klarglasseitenblinker gekauft. Die haben am Teil selbst auch nur das E-Zeichen, und ein Wisch war nicht dabei.
Robert schreibt auf seiner HP: "Alle Seitenblinker verfügen über E-Zeichen und sind TÜV frei"
Soviel zur weiteren Verwirrung der Allgemeinheit. ;)
Gruß, Jan

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Frank309
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Re: Klarglasrückleuchten!

Beitrag von Frank309 » Fr 05.08.05 14:30

> Strange/PNA schrieb:
>
>
> Mag ja streng genommen so sein, aber wenn ich zu jedem Teil an einem Fahrzeug, das ein E-Zeichen hat, ein Papier dabei haben müsste, dann hätte ja jeder von uns jedes mal ´nen ganzen Ordner im Auto liegen.

Wieso? Maximal für Seitenblinker, Seitenbegrenzungsleuchten, Frontscheinwerfer und Rückleuchten. Was denn noch?

> Letztes Jahr hatte ich bei Robert Klarglasrückleuchten und auch Klarglasseitenblinker gekauft. Die haben am Teil selbst auch nur das E-Zeichen, und ein Wisch war nicht dabei.
> Robert schreibt auf seiner HP: "Alle Seitenblinker verfügen über E-Zeichen und sind TÜV frei"
> Soviel zur weiteren Verwirrung der Allgemeinheit. ;)
> Gruß, Jan

Jo.. mag sein... schau mal zu ebay... da vertickt einer nen Modul, damit Blinker und Nebler auch als Standlicht gleichzeitig mitleuchten und behauptet das wäre so okay und Tüv-frei... :roll:

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Ruhrpottlady
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Re: Klarglasrückleuchten!

Beitrag von Ruhrpottlady » Fr 05.08.05 15:24

So hier ein Bildchen!! :lol:

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-swordfish-
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Re: Klarglasrückleuchten!

Beitrag von -swordfish- » Fr 05.08.05 15:31

Sieht ja richtig gut aus... Mit nem Alu-Carbon Tankdeckel würds noch en bisschen sportlicher aussehn... :)

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Re: Klarglasrückleuchten!

Beitrag von onkel-howdy » Fr 05.08.05 15:31

naja wenns gefällscht ist dann isses eben gefälscht. aber ich hab noch nie im leben beim tüv oder bei polizeikontrollen irgend ein papier für doppelscheinwerfer oder heckleuchten zeigenmüssen.

e zeichen=einbauen und spass haben. oder als beispiel. für den golf 3 gabs ne ralley front, die eckige frontscheinwerfer hatte und n bissle kleiner sind. also original vw teil und original golf 2. jetzt bauste haste nen normalen golf2 und willst diese front anbauen...is vollkommen legal ohne papiere. sind e zeichen drauf und sind für das passende fahrzeug...

btw nur mal aus neugier...woher weisst das die gefälscht sind?
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Re: Klarglasrückleuchten!

Beitrag von Ruhrpottlady » Fr 05.08.05 15:39

> -swordfish- schrieb:
>
> Sieht ja richtig gut aus... Mit nem Alu-Carbon Tankdeckel würds noch en bisschen sportlicher aussehn... :)

Jau hab ich mir auch schon gedacht... ich arbeite dran!! ;)
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Frank309
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Re: Klarglasrückleuchten!

Beitrag von Frank309 » Fr 05.08.05 15:46

> onkel-howdy schrieb:
>
> naja wenns gefällscht ist dann isses eben gefälscht. aber ich hab noch nie im leben beim tüv oder bei polizeikontrollen irgend ein papier für doppelscheinwerfer oder heckleuchten zeigenmüssen.
Ich hab schon von Leuten gehört, die das vorzeigen sollten und Rückleuchten und Scheinwerfer als Mangel beim Tüv angekreidet bekommen haben.
> e zeichen=einbauen und spass haben.
Haben schwarze Rückleuchten nicht auch ein E-Zeichen? :roll:

>oder als beispiel. für den golf 3 gabs ne ralley front, die eckige frontscheinwerfer hatte und n bissle kleiner sind. also original vw teil und original golf 2. jetzt bauste haste nen normalen golf2 und willst diese front anbauen...is vollkommen legal ohne papiere. sind e zeichen drauf und sind für das passende fahrzeug...
Woher willst du wissen ob sie für das passende Fahrzeug sind...wenn du dir Golf IV Scheinwerfer in dern IIIer baust, musst du den Umbau auch eintragen lassen.... und ich mein nicht die III-Scheinwerfer mit IVer-Optik.
> btw nur mal aus neugier...woher weisst das die gefälscht sind?
Ich habe auch schon einen Scheinwerfer in den Fingern gehabt, dessen Prüfnummer mit einer "11" begonnen hat, da hat der Hersteller auch keine Übereinstimmungserklärung liefern können. Hatte mich auch verwundert: "11" ist ein "Motorrad-Lenkerenden-Blinker mit nicht ausreichender Blinkwirkung nach hinten, zusätzliche Blinker hinten sind zusätzlich notwendig". Somit war klar, das dieser Scheinwerfer niemals eine Prüfstelle gesehen hat und der Hersteller von einem anderen Bauteil eine Nummer abgelesen hat und diese auf seinem Teil hat aufprägen lassen.

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Re: Klarglasrückleuchten!

Beitrag von onkel-howdy » Fr 05.08.05 15:50

schwarze ham auch e zeichen und müssen net eingetragen werden. zuminderst heute. war früher anders da haste recht.
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Re: Klarglasrückleuchten!

Beitrag von Frank309 » Fr 05.08.05 15:52

> onkel-howdy schrieb:
>
> schwarze ham auch e zeichen und müssen net eingetragen werden. zuminderst heute. war früher anders da haste recht.

Aber du musst Reflektoren haben.... nur wo liest du das nach wenn du kein Papier dazu hast?

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