Mir war so, als ob nur Kaufvertrag nicht ausreicht, es muss auch ein Halterwechsel erfolgen. Bin mir da aber nicht ganz sicher...
> Aber eigentlich zählt für die Versicherung nicht vorrangig der Motorumbau, sondern die Fahrgestellnummer (und die bleibt ja gleich)

> mit 2,2 Liter und ca 180 PS und er hat den 1,4er bezahlt.
Dann hatte dein Freund Glück. Sobald du etwas am Motor änderst (egal ob Tuning oder Motorumbau) gilt das ganze für die Versicherung als Sonderfahrzeug und kann individuell eingestuft werden.
Die Einstufungen von ungetunten Autos erfolgt auch nicht anhand der Fahrgestellnummer sondern anhand der HSN und TSN (Hersteller- und Typschlüsselnummer), wobei es auch da Ausnahmen gibt (z.B. Reimporte [Schlüsselnummer genullt]).