Frage zur AU Prüfung

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
Antworten
holleput
Kanaldeckelumfahrer
Beiträge: 129
Registriert: Do 03.02.11 09:51
Postleitzahl: 26939
Land: Deutschland
Wohnort: Ovelgönne / Niedersachsen

Frage zur AU Prüfung

Beitrag von holleput » Sa 15.02.14 14:21

Hallo , Ich bin mir nicht sicher ob meine Frage hier rein passt , daher, wenn nötig Bitte in die richtige Rubrik verschieben !

Zur Frage muss ich etwas weiter ausholen !

Mein 106 er war ein Jahr lang abgemeldet und hatte daher keinen gültigen TÜV mehr. Bin deshalb in 07/2013 zum TÜV und wollte AU und TÜV machen.

AU hatte er bestanden, aber leider hatte der Prüfer den Radbremszylinder auf dem Kieker also erstmal keinen TÜV, aber bestandene AU !!

Radbremszylinder erneuert und wollte zur Wiedervorstellung fahren, wo mir leider ein schicker 306 er dazwischen kam . Also erstmal den 306 er Strassenfit gemacht und den 106 er wieder in die Halle zurück.
Nun wollte ich den 106 er für meinen Neffen anmelden , brauche also neuen TÜV. TÜV hat er nun aber bei der AU ist er durchgefallen ( laut AU Prüfgerät, Lambdawert über den gewünschten 1,035 ( liegt derzeit bei 1,675 )) .
Den Prüfer daraufhin angesprochen das der Ja eine gültige AU hat seit 07/2013 und Nachweis darüber vorgelegt !
Sagt der Prüfer mir, das die AU nicht älter als 1 MONAT alt sein darf !

Ist das was er mir erzählt tatsächlich an dem oder passte ihm meine Nase nur nicht weil der 106 er zu alt ist mit seinem 1995 er Baujahr ?

Wäre über Antworten sehr dankbar
Schrauber Gruß von holleput

Wer anderen eine Grube gräbt ! Der hat ein Grubengrabgerät ! :-)

Benutzeravatar
Rallye1230815
ATU-Tuner
Beiträge: 53
Registriert: Do 12.07.12 08:20
Postleitzahl: 74831
Land: Deutschland
Wohnort: Heilbronn
Kontaktdaten:

Re: Frage zur AU Prüfung

Beitrag von Rallye1230815 » Sa 15.02.14 14:39

Ja das stimmt.
Die AU darf zum Zeitpunkt der HU nicht älter als ein Monat alt sein.

Sonderfall:
Allerdings 1 Monat alt auf die erste HU gerechnet.
Also wenn Du im März zur HU fährst und die AU bestehst aber bei der HU durchfällst, dann hast ja den einen Monat Zeit um zur Nachprüfung zu kommen.
Wenn Du also im Februar die AU machen hast lassen, ist die 1 Monat alt bei der HU im März gewesen, gilt aber im April wenn Du zur Nachprüfung kommen würdest auch noch - da auf die ursprüngliche HU gerechnet wird.

Wärst Du im Aug. gleich zur Nachprüfung gefahren, hätte sich um die AU keiner mehr gerkümmert.

Ich hoffe ich konnts einigermaßen verständlich erklären;)

Benutzeravatar
Kris
Urgestein
Beiträge: 16122
Registriert: Mi 21.03.01 00:00
Land: Deutschland

Re: Frage zur AU Prüfung

Beitrag von Kris » Sa 15.02.14 14:48

Rallye1230815 hat geschrieben:Ja das stimmt.
Die AU darf zum Zeitpunkt der HU nicht älter als ein Monat alt sein.
:daumenhoch:
the 3 things you can't fake in life: creativity. competence. erections.

holleput
Kanaldeckelumfahrer
Beiträge: 129
Registriert: Do 03.02.11 09:51
Postleitzahl: 26939
Land: Deutschland
Wohnort: Ovelgönne / Niedersachsen

Re: Frage zur AU Prüfung

Beitrag von holleput » Sa 15.02.14 15:07

Vielen Dank das hat mir sehr viel weiter geholfen !
Schrauber Gruß von holleput

Wer anderen eine Grube gräbt ! Der hat ein Grubengrabgerät ! :-)

Antworten