Vollgastauglich hat geschrieben:wär vielleicht sogar nen neuen thread wert!
in der richtung eu-vereinheitlichung - wer kann helfen?
bei uns isses z.b. auch so, dass die kleinen abnahmen (an meinem 206er räder und fahrwerk) nicht "eingetragen" werden müssen ... bei uns reicht es dann, lediglich die abnahmebestätigung vom tüv mitzuführen, ohne papiere berichtigen lassen zu müssen!
klar bei der großen abnahme muss das auch gemacht werden!
übrigens kann ich problemlos teile mit österreichischem gutachten in deutschland eintragen lassen!?
aber wie weit die eu-öffnung tatsächlich jetzt schon ist vermag ich nicht zu sagen!
Japp, mein Gutachten zum alten Frontspoiler war auch aus AT, ich glaub von PÜTZ oder so ner ähnlichen Vereinigung. Der freundliche Mann von der Dekra sagte "kein Problem", bloß wenns nen Gutachten aus nem nicht deutschsprachigen Land ist sollte dies auf Deutsch sein *g*.
Wegen meinem 306 habe ich 98 mal angefragt "lass das Zeug besser in England" hatte mit was von Ecosse geliebäugelt.
Mit den Papieren, richtig, da hatte ich glaube zusätzlich noch 15€ gelöhnt. Aber man hats zum 206er schon gemerkt (der war 2000 dran) wie die Preise langsam geklettert sind.
Meiner Erfahrung nach müssen die §19 Abnahmebestätigungen nur mit den Papieren mitgeführt werden und bei dem nächsten Kontakt mit der Zulassungsstelle/Papieren eingetragen werden. Ne 21er ist unverzüglich einzutragen. Das sind wie gesagt meine Erfahrungen mit Behörden und Tüv/Dekra.
Apropos, mal was lustiges, am 206er hatte ich 245/35r16 eingetragen, bzw abnehmen lassen, die gute Frau am LRA hatte die auch in den Brief richtig eingetragen, nur im Schein hatte sie sich vertippt, im Schein stand dann 245/35r60, bei 4 Polizeikontrollen hats keiner bemerkt, obwohl idr die Lesezeit für die mMehrseitigen Fahrzeugscheine mehrere Minuten betrugen *g*.