Was meint Ihr, wer hat hier Schuld?

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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CarpeDiem
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Beitrag von CarpeDiem » Di 28.09.04 23:26

kann bei Probezeitlern sogar zur nachschulung führen wenn sie in der dämmerung oder bei REGEN ohne abblendliicht fahren,.... schon gewusst ? is heftig, ich weiß :)

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pongi
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Beitrag von pongi » Mi 29.09.04 00:22

@ get4205cti:
mich würde auch mal interessieren wie du es schaffst einen wagen der dich links überholt beim rechtsabbiegen abzuschiessen? *grübel*

klar wenn du links abbiegen willst und dich überholt in dem moment jemand dann bist du mitschuld. derjenige der überholt aber auch.

in dem gegebenen fall würd ich aber die hauptschuld beim madza vermuten.
wie ist denn die regelung mit nebel und sichtweiten unter 50m? vmax 50, nebelschlussleuchte und ist nicht auch überholverbot?

matthias
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hägar
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Die Polizei ...

Beitrag von hägar » Mi 29.09.04 12:00

... würde auf jeden Fall min. "Überholen bei unklarer Verkehrslage" - 50 € + 3 Punkte und "Bei Sichtbehinderung durch Nebel,... nicht mit Abblendlicht fahren, außerorts" - 40 € + 2 Punkte verteilen.

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Beitrag von GeT4205CTi » Mi 29.09.04 12:42

jaja es war SPÄT am Abend...

Ich meinte LINKS Abbiegen ... somit die Bahn d einmal überfahren...

man man man was man sich so spät am abend für ne ***Mist*** zusammenschreibt ;)


sorry


@pug309GTI

klar hast recht ... aber nun nehmen wir mal an der den er überholt hat wäre 30

Gefahren...

oder würde halten.... dann würdest du ja auch die Bahn verlassen.... also mitschuld

kriegen muss der Ohne Licht auf jeden....


@Hägar

dachte die Punkte sind mit der Geldhöhe irgendwo auch gekoppelt ?? kenn das zumindest bei Überhöhter Geschwindigkeit...

mfg
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hägar
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@GeT4205CTi

Beitrag von hägar » Mi 29.09.04 13:20

Ja und nein. Bußgelder ab 40€ (war wenigstens mal so) sind mit einer Eintragung in das beliebte Verkehrszentralregister verbunden. I.d.r. gilt auch je höher der Betrag, desto mehr Punkte bekommt der Kandidat. Aber es gibt keinen konkreten Zusammenhang - also z.B. 40€ macht gleich 1 Punkt. **alle Angaben ohne Gewähr**

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Carportparker
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Übeholverbot: Jein

Beitrag von Carportparker » Mi 29.09.04 15:07

> in dem gegebenen fall würd ich aber die hauptschuld beim madza vermuten.
> wie ist denn die regelung mit nebel und sichtweiten unter 50m? vmax 50, nebelschlussleuchte und ist nicht auch überholverbot?
>

Das Überholverbot bei Nebel gilt nur für Kfz mit über 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht.

Jens

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beide haben Schuld...

Beitrag von Carportparker » Mi 29.09.04 15:12

> Mein Vorschlag war: beide zahlen ihren schaden selber und sehen zu dass keine Polizei kommt, sonst hätten dafür beide noch eine Anzeige bekommen. :deal:
>
> Was meint ihr dazu? :?:

Das hätte für jeden nicht nur eine Anzeige, sondern auch Pünktchen gegeben.

Auszug aus dem Bußgeldkatalog, allerdings von 1995, also schon reichlich veraltet.

Überholt, obwohl nicht übersehen werden konnte, daß während des ganzen Überholvorganges jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen war, oder bei unklarer Verkehrslage : 100 DM + Punkte

... wenn dabei noch eins oder mehrere Verkehrszeichen mißachtet werden : 150 DM + Punkte

... mit Gefährdung oder Sachbeschädigung: 250 DM Fahrverbot 1 Monat + Punkte


Bei erheblicher Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen außerhalb geschlossener Ortschaften am Tag nicht mit Abblendlicht gefahren: 80 DM und auch einen persönlichen Punkt


Ich glaube die Preise sind einfach umzurechnen, vielleicht ist es etwas teurer geworden. Die aktuellen Preise sind bestimmt auch im WWW zu finden.

Tschüß, Jens

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Noch zu Ergänzung

Beitrag von Wolfs406HDI 135 Sport » Mi 29.09.04 19:02

Na ja, eben wie Ihr meistens geschrieben habt, denke ich auch, dass der Mazda die Hauptschuld trägt. Und eben auch für beide: der eine hätte nicht überholen dürfen (und streng genommen war ich ja auch schon zu schnell unterwegs, hatte aber NSL an), der andere hätte unbedingt Licht anhaben müssen.

Hätte der Polo Licht angehabt, hätte ich ihn vielleicht rechtzeitig gesehen und noch bremsen können, damit der Mazda einscheren kann. Hätte...hätte...

Aber ne Anzeige hätts für beide ganz sicher gegeben, für den Mazda vermutlich mit Fahrverbot.

Wir haben jedenfalls alle unsere Adressen getauscht. Mal sehen ob noch was kommt.
Wahrscheinlich ist´s für die beiden am billigsten, die Klappe zu halten und den Schaden selber zu bezahlen.

Wolfgang
Bei allem was schneller ist als ich rennen kann, sitz ich lieber selbst am Steuer!

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Beitrag von Kesslfligga » Mi 29.09.04 20:45

Kann mir aber nicht vorstellen dass man ein entgegenkommendes Auto bei Sichtweiten von 50 Metern mit Licht rechtzeitig sehen wird, weil ich zum Überholen die Strecke mehr als nur 50 oder 60 Meter überschaun können muss, oder!?
Den Entgegenkommenden seh ich so oder so nicht wenn ich zum Überholen ansetz...!?
Vielleicht seh ich ihn ne halbe Sek. früher, aber da bin ich ja schon am Überholen und dann hilfts auch nicht weiter....

Seh die Schuld klar beim Überholenden.

Grüße
Matthias

309 rulez

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Scorpion
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Beitrag von Scorpion » Mi 29.09.04 23:18

Ich würde auch mal sagen das jeder Schuld hat und wenn es hart auf hart kommt wird wohl jeder den Schaden des anderen tragen müssen.
!!! Straße trocken - drauf den Socken !!!

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