Solltest du Felgen mit ABE finden und auch Reifen montieren, die in der ABE genannt sind, brauchst du nicht zum TÜV/Dekra.
Hast du Felgen mit einem Teilegutachten, musst du diese abnehmen lassen (je nachdem was im Teilegutachten steht, auch im Fahrzeugschein eintragen lassen), dann kannst du aber auch bei den Reifen variieren. Hier dann aber vorher zur Sicherheit nochmal zur TÜV/Dekra-Stelle fahren und absprechen.
Das Extrem sind dann Felgen, wo dein Auto nicht mit drin steht, das dann eine Einzelabnahme nach §21. Das war bei mir der Fall, nehme ich mal als Beispiel: Meine Dotz Rapier gibt es in 8x18 ET25 für den 307 SW. Meine sind für 207, 308, 208 ect. wegen der ET10 (der 307 steht da nicht drin, weil die geringe ET eine Achsverbreiterung von mehr als 2% bedeutet - was ohne Festigkeitsgutachten des Fahrwerks nicht einzutragen ist). Das Gutachten habe ich aber vorliegen (wird in einem Gutachten für Spurplatten genannt).
Mit Spurplatten kann man dann aber bis ET-3 arbeiten, ohne dieses gesonderte Gutachten vorlegen zu müssen (Spurplatten haben ja ihr eigenes). Beispiel: Du kaufst dir 8x18 ET35 und schraubst 25mm pro Seite Spurplatten drunter. Da das immer zusammen abgenommen wird, brauchst du dann Spurplatten-Gutachten + Felgen-Gutachten und dann ab zur Prüfstelle -> Abnahme. Preise kann man immer vor Ort erfragen. Ich habe für die Felgen, welche Zwangsweise immer auch mit dem geänderten Fahrwerk abgenommen werden, 110€ bezahlt.
Felgen mit größerem Nabenloch kannst du natürlich fahren. Hierfür werden dann Zentrierringe notwendig. Schau ins Internet, 4 Stück ab 10€. Beispiel: 72,1 auf 65,1. Wichtig ist halt, dass du dann auf 65,1 von Peugeot kommst. Vorher unbedingt schauen, ob es die benötigte Version gibt und niemals Felgen mit kleinerem Nabenloch als 65,1 kaufen
Du kannst auch Lochkreisadapter verwenden (quasi Spurplatten die den Lochkreis aber ändern), um Felgen mit z.b. 4x100 Lochkreis zu fahren. (hatte ich auch schon -> Einzelabnahme)
Grüße