Mal zurück zu meiner Kontrolle:
Ich werde es natürlich bestreiten.
Zitat aus dem Gesetzbuch:
Fahrzeuge dürfen, wenn sie nicht zugelassen sind, auch ohne eine EG-Typgenehmigung, nationale Typgenehmigung oder Einzelgenehmigung, zu Prüfungs-, Probe- oder Überführungsfahrten in Betrieb gesetzt werden, wenn sie ein Kurzzeitkennzeichen oder ein Kennzeichen mit roter Beschriftung auf weißem rot gerandetem Grund (rotes Kennzeichen) führen.
§ 31 Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung bleibt unberührt.
Ich werde schreiben, dass ich auf einer Probefahrt war. Die Uhrzeit einer Probefahrt kann man mir nicht vorschreiben.
Außerdem kann ich nachweisen, das ich direkt am nächsten Tag um 13 Uhr beim TÜV war. Soll ich das Gutachten als Kopie mit beifügen?
Mein fehlender Erste-Hilfe-Kasten und Warndreieck ist da nicht aufgelistet, aber ich glaube das kommt seperat.
Hat sonst noch jemand ein Tipp, was ich im Dreizeiler schreiben sollte?
Würde ja am liebsten den Herrn Bierwirth noch einen Vorschlag zu einer Nachschulung geben, weil er keine Ahnung hat.
Du bist sehr, sehr teilweise.