Im Gutachten der Felgen steht:
A05 Das Fahrwerk und die Bremsaggregate müssen, mit Ausnahme der in der entsprechenden
Auflage aufgeführten Umrüstmaßnahmen, dem Serienstand entsprechen. Die Zulässigkeit weiterer
Veränderungen ist gesondert zu beurteilen
Im Gutachten der Federn steht:
1. Sonderrad/ReifenKombinationen sind zulässig, wenn deren Verwendung an o.g. Fahrzeugen mit serienmäßigen Fahrwerkteilen durch Gutachten nachgewiesen wird.
Für mich als "NICHT TÜV Gutachter" hebt sich das auf.
ABER!!! Es steht bei 306 im Gutachten der Felgen:
Peugeot 306 7*...* e2*93/81,98/14*0081,86,144-152,167,190,240-241*..
43-120 195/45R16 T80
A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A21 K42 K46 K56 S01
Peugeot 306 7A/7 G264
44-120 195/45R16 T80
A01 A02 A04 A05 A08 A09 A12 A14 A21 K42 K46 K56 S01
das ist nicht deine Reifengröße, die du aufgezogen hast... 205/45 R16 hast du aufgezogen
wir können da jetzt auch lange rätseln und spekulieren, entscheiden wird es der TÜV Gutachter vor Ort!