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da wäre ich erstmal recht vorsichtig...ich weiss nicht, ob bei einem kupplungswechsel nach plan der simmering mit gewechselt werden muss..wenn nicht, dann hat das mit gewährleistung nichts zu tun.freeeak hat geschrieben:Du hast 1jahr gewährleistung auf reparaturen.
Warum selbst rumärgern wenn man "eigentlich"nicht so den plan davon hat?
Stells zur werkstatt und die sollen nachbessern.
Wäre die nachstellung am zug kaputt würde man eher mal ins leere treten oder die kupplung trennt nicht ganz sodass das schalten schwer/unmöglich wird.
Das es die kupplung vorspannt bei nem nachstellerdefekt ab ich noch nie gehört.
bitte nenne mir ein paar links, die deine aussage belegen. wenn sich das schuldrecht nicht stark geändert hat, gilt nach meiner Meinung für den Werksvertrag das gleiche wie sonst auch.freeeak hat geschrieben:1jahr laut werksvertrag.und ne reparatur ist ein werksvertrag.
Auf die verbauten teile gibts dann wieder 2 jahre.
Aber wenns wirklich der simmerring ist hast du recht-daran hab ich nicht gedacht