as siehst du etwas falsch.P309GT Injection hat geschrieben:Geschweigen denn, eine Eintragung zu machen, für die ER die Verantwortung übernehmen muß.
Wenn ich zig Zettel und Papierchen habe, als ORIGINAL, damit da auch nachweislich nix gebastelt wurde, dann würden die hohen Herren evtl. ne Eintragung machen
der prüfer hat prinzipiell schon die verantwortung, das ist klar.
aber - wenn du ihm ein gutachten vorlest, dann kann und muss er von der rechtmässigkeit ausgehen.
wenn dann was ist - bitteschön, ich hatte ein gutachten vom kunden vorgelegt bekommen.
er ist auf jeden fall raus aber DU nicht, denn dann kommst du in konflikte, denn so ein gutachten ist ne urkunde, egal ob kopiert oder original. legst du ein gefälschtes vor, hast du eine urkundenfälschung an der backe.
anders sieht das aus bei einzelabnahmen, die ohne gutachten oder über vergleichsgutachten laufen. da hält der prüfer den kopp hin.
und genau wegen solcher abnahmen sind die prüfer im druck. die werden nämlich ständig geprüft von einem "unabhängigen" ausschuss. da kann es durchaus vorkommen, dass der kunde aufgefordert wird, sein auto zu einer nachprüfung zu stellen. dann werden die gemachten eintragungen nochmal unter die lupe genommen.
die beiden sachen muss man klar trennen.
wenn dir ein prüfer erzählt, er kann das ned eintragen, weil du kein original hast, hat er entweder keine ahnung oder keine lust:-)
gruss
obelix