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Richtig, es bindet einfach nur die Verwaltung an Recht und Gesetz. Das Rechtsstaatsprinzip ist zwar Ausfluss des Rechtsstaates, aber nicht synonym. Der Rechtsstaat gewährt zb den Rechtsweg vor die Gerichte, Gerechtigkeit garantiert er aber nicht.HolleBln hat geschrieben:das formale rechtsstaatsprinzip erhebt nach meinem wissen keinen anspruch auf inhaltliche ( mat.) gerechtigkeit, deswegen gibts an der aussage nichts auszusetzen, dass in gewissen zeiten solche strafen legitim waren.
Mir ebenso, das hatte ich noch garnicht mitbekommen!Oxas hat geschrieben:War auch länger net, hier und jetzt ....
Uff, ansich fehlen mir die Worte!