mrx0001 hat geschrieben:ich würde glatt behaubten das ist persönliches pech. du hast dein auto verliehen somit hast du es auch in kauf genommen das etwas passieren könnte.
§ 602 BGB
Abnutzung der Sache
Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.
Vertragsgemäßer Gebrauch wird wohl nicht das Fahren gegen Holzpfähle umfassen, oder? :-)
Zur Versicherung: Man darf doch gar kein Auto fahren, ohne versichert zu sein, oder? Drum heißt sie ja auch Haft
pflichtversicherung, die deiner Freundin müsste das eigentlich machen.
Gruß