Auto verliehen und beschädigt wiederbekommen

Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
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swordfish
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Auto verliehen und beschädigt wiederbekommen

Beitrag von swordfish » Di 15.03.11 18:35

Hi,

klingt jetzt übler als es ist. alos habe meiner Freundin vor einiger Zeit meinen 206er geborgt, beim einparken hat sie dann einen Holzpfosten übesehen und ist mit dem rehcten Kotflügel ordentlich dagegen gedonnert. Kotflügel eingedellt, stoßstange wurde ingedrückt ist aber noch ganz, nur eine halterung gebrochen und die schwarze stoßleiste sitzt nicht mehr richtig. Müsste also auf jeden fall neuer Kotio dran, Stossi müsste evntl. auch getauscht werden.

Da ich keinen farblich passenden Kotflügel finde und ein neuer einfach zu teuer wäre mit Lackieren, wenn sie den aus eigener Tasche zahlt, ist die Frage, ob nicht die Versicherung das übernimmt. Vielleicht hat ja jemand erfahrung damit. Habe Teilkasko ohne Selbstbeteiligung und sie hat eine Provathaftpflicht. Kann man eine der Versicherungen in Anspruch nehmen? Meine KFT Vers. läuft auf 30%, würde dann sicherlich steigen, das müsste man dann mal gegenrechnen. Für die Kosten kommt meine Süße auf jeden Fall auf... Aber der Karren ist 11 Jahre alt, da muss man keine 300e mehr für nen Kotflügel investieren.

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Chakky
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Re: Auto verliehen und beschädigt wiederbekommen

Beitrag von Chakky » Di 15.03.11 19:08

die privathaftpflicht greift meines erachtens nicht bei kfz dingen....

und du würdest steigen wenn du es über deine eigene versicherung abtun würdest.
evtl hast du einen rabattretter drinne den mal am ende des jahres nutzen könnte um das zu bauen oder irgendwo eine option für "smart repair" das bis zum bestimmten betrag die versicherung was übernimmt und du den rest ohne höher hochzusteigen
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Re: Auto verliehen und beschädigt wiederbekommen

Beitrag von 406coupecc » Di 15.03.11 19:21

Ne, hast ja keine Vollkasko. Nur die greift bei Blechschäden. Also wirds schwierig. Man könnte es über die Privathaftpflicht probieren, brauchst halt ne gute geschichte, dass deine Freundin mit irgendwas dagegengekommen ist, z.B. sie hat was schweres getragen und ist ausgerutscht und es is aufs auto gefallen... :cool:
Aber nachdem sie ja in nen Baumstamm gefahren ist, wird dir keine Versicherung abkaufen, dass das anders passiert sein sollte. Kannst ja mal Bilder hochladen, so kann man das schwer beurteilen :D
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Re: Auto verliehen und beschädigt wiederbekommen

Beitrag von Chakky » Di 15.03.11 19:33

sie hat ein baumstamm getragen und konnte es nicht mehr halten und is deswegen ins auto gestürzt?^^ (soll kein aufruf zum versicherungsbetrug sein :sonich: :sonich: )
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Re: Auto verliehen und beschädigt wiederbekommen

Beitrag von mrx0001 » Di 15.03.11 20:51

ich würde glatt behaubten das ist persönliches pech. du hast dein auto verliehen somit hast du es auch in kauf genommen das etwas passieren könnte.


wenn deine freundin das auto einfach so genommen hätte könnte die sache anders ausschauen aber damit ist euch beiden nicht geholfen weil sie dann erstmal ein problem hätte und bei sowas eh keine versicherung zahlt.
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Re: Auto verliehen und beschädigt wiederbekommen

Beitrag von lunic » Mi 06.04.11 14:37

mrx0001 hat geschrieben:ich würde glatt behaubten das ist persönliches pech. du hast dein auto verliehen somit hast du es auch in kauf genommen das etwas passieren könnte.
§ 602 BGB
Abnutzung der Sache
Veränderungen oder Verschlechterungen der geliehenen Sache, die durch den vertragsmäßigen Gebrauch herbeigeführt werden, hat der Entleiher nicht zu vertreten.

Vertragsgemäßer Gebrauch wird wohl nicht das Fahren gegen Holzpfähle umfassen, oder? :-)

Zur Versicherung: Man darf doch gar kein Auto fahren, ohne versichert zu sein, oder? Drum heißt sie ja auch Haftpflichtversicherung, die deiner Freundin müsste das eigentlich machen.

Gruß

PEJOT

Re: Auto verliehen und beschädigt wiederbekommen

Beitrag von PEJOT » Mi 06.04.11 15:03

Selbstverständlich darf man unversichert autofahren. Nur das Auto darf ohne Versicherung nicht fahren.

Für so einen Betriebsunfall kommt nur eine Vollkasko-Versicherung auf, selbst dann sollte man den Hergang
etwas großzügig schildern.

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Re: Auto verliehen und beschädigt wiederbekommen

Beitrag von Holle » Mi 06.04.11 15:03

da kein VK, ist das thema über die eigene kfz versicherung abgehakt.

bei privathaftpflicht ist nicht ohne grund der schaden aus dem führen eines fahrzeugs ( zumindest kfz ) immer ausgeschlossen.

kannst also deine freundin nur haftbar machen aus ihrer eigenen tasche oder sie zahlt in naturalien ...
Derzeit :508 SW HDI 165, Boxster 987, 208 Activ, Tiguan Live 4Motion TSI, 944 S2

PEJOT

Re: Auto verliehen und beschädigt wiederbekommen

Beitrag von PEJOT » Mi 06.04.11 15:15

oder sie zahlt in naturalien ...

Das hört sich nach einem guten Plan an.

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Re: Auto verliehen und beschädigt wiederbekommen

Beitrag von 106erpowernec » Mi 06.04.11 15:49

frauen und autos verleiht man net
peugeot 205 hat den gleichen spaßfacktor wie ein guter alter ford mustang

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