Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Catlady
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Beitrag
von Catlady » Di 05.10.10 17:20
Hallo
ich habe folgendes Problem
Und zwar habe ich mir am 15.09.2010 einen Peugeot 206, EZ 26.11.1998, KM Stand 119500, 60 PS bei einem Gebrauchtwagenhändler (Türke) gekauft.
Nach nicht mal zwei Wochen leuchtet schon einmal kurz die Motorselbstdiagnoselampe auf. Habe mir erst gar nichts bei gedacht, denn der Wagen lief wie sonst auch. Als dann am Freitag wieder einmal kurz die Lampe aufleuchtete macht ich mir schon ein paar Gedanken aber der Wagen verlier weder an Leistung noch sonst war etwas. Und als ich dann am Sonntag mit dem Auto nach Hause fahren wollte sprang er gar kaum an und buckelte. Er bekam auch nicht richtig Gas und stank nach Sprit. Jetzt war ich gestern in der Werkstatt und dort wurde mir gesagt das die Lambdasonde und der Temperatursensor kaputt sind. Die Reperatur würde mir 366 Euro kosten. Nun habe ich bei dem Händler angerufen aber er sagte mir nur Pech gehabt.
Habe auch in dem Autohaus angerufen wo der Peugeot vorher stand die Dame hat gesagt das folgende Sachen repariert wurde:
Kupplung wurde erneuert, Klima gewartet, Batterie ausgetauscht, TÜV/ AU neu gemacht und eine Fehlersuche. Wo auch da der Peugeot keine Leistung brachte. Dies alles war wohl im Feb 10.
Jetzt meine Fragen:
Muss ich für die Reperatur selber bezahlen? Es gibt doch Gewährleistung oder?
Wie kann das mit dem TÜV denn sein? Der Händler hat gesagt es wäre nur noch bis Nov 11 TÜV drauf und die Dame hat gesagt es wäre erst im Feb 10 Tüv neu gemacht worden.
Was soll ich jetzt denn machen??
Würde mich über Antworten freuen
Lieben Gruß
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Soko
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Beitrag
von Soko » Di 05.10.10 17:52
hi
du hast einen kaufvertrag mit ihm? dann ist es gewährleistung. beweislast liegt im ersten halben jahr ab kauf bei ihm, d.h. er muss dir nachweisen, dass der mangel bei übergabe nicht vorhanden war. selbst wenn im kaufvertrag steht: unter ausschluss der gwärleistung. das gilt nicht, ein gewerbetreibender kann einer privatperson gegenüber die gewährleistung nicht ausschließen.
forder ihn per einschreiben, unter fristsetzung, zur nachbesserung auf.
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Wenn die sog. "Black Box" eines Flugzeugs unzerstörbar ist, wieso baut man dann nicht das ganze Flugzeug aus dem Material?
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Catlady
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von Catlady » Di 05.10.10 17:56
Super danke für die schnelle Antwort. Weil in dem Kaufvertrag steht nämlich:
Vereinbarung: Gekauft wie gesehen ohne Gewährleistung. Händlergeschäft. Kein Rücktrittsrecht, Reperaturbedürftig.
Muss er dann trotzdem Gewährleistung geben??
Wie soll ich nun am besten vorgehen??
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Soko
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Beitrag
von Soko » Di 05.10.10 18:06
nur mal interesse halber was hat das auto denn gekostet?
diese ausschlüsse sind nicht zulässig. das setzt voraus, dass beide seiten gewerbetreibende oder der verkäufer eine privatperson und käufer gewerbetreibender ist. gilt im übrigen nicht nur für autohändler, sondern auch für andere gewerbetreibende.
was du machen sollst, habe ich dir oben schon geschrieben. bist du rechtschutz versichert? der nächste schritt nach fristablauf wäre der gang zum anwalt
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von Catlady » Di 05.10.10 18:31
Also das Auto hat 2100 € gekostet. Nein ich habe leider keine Rechtschutzversicherung. Gerade hat mich der Verkäufer angerufen das er eine Werkstatt kennt wo es günstiger gemacht wird. Soll ich jetzt zu der Werkstatt hinfahren oder dem Verkäufer kontaktieren das er für die Reperatur aufkommen muss. Ich habe das Auto zwar bevor ich es gekauft habe durch checken lassen. Hat das was zu bedeuten? Wie sieht das mit dem Tüv aus??
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von Soko » Di 05.10.10 19:23
mach das, was ich dir geraten habe. der typ kann das ja in der werkstatt machen lassen, aber er soll dafür aufkommen. lass dich nicht übern tisch ziehen. 2100€ sind ja auch kein pappenstiel
wo hast du das auto denn durchchecken lassen?
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von InformatiX » Di 05.10.10 20:27
moin,
was den tüv angeht.. darüber musst ja unterlagen bekommen haben, da du ohne gültige tüv und au - bescheinung den kleinen gar ned hättest zulassen können..
da steht dann sowohl km-stand wie eben auch datum des tüvs drauf.
das andere... naja auf diese art "händlergeschäft" versuchen sich eben viele bei günstigen gebrauchtwagen um die gewährleistung zu drücken.
wurdest du auf das "reparaturbedürftig" hingewiesen?
solltest du freiberuflerin sein oder der wagen auf irgendeine firma verkauft worden sein, so stehen deine chancen schlecht..
ist dies nicht der fall... naja vom prinzip könnt man dem en anwalt aufn hals hetzen..
soweit ich weiss, kann der verkäufer nachbessern..wie bleibt ihm überlassen.. nur ich hät da so meine bedenken bei "werkstatt von kollege wo günstiger repariert"......
grüße
steffen
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von Catlady » Di 05.10.10 22:32
Hallo
@ Soko ja ich finde auch für 2100 € kann man ja wenigstens verlangen das das Auto mehr als 3 Wochen fährt. Meint ihr ich soll morgen oder übermorgen hinfahren und ihm das sagen. Das er Gewährleistung geben soll oder erst reparieren lassen und dann mit der Gewährleistung ankommen. Habe das Auto bei KÜS durch checken lassen.
@ Informatix Nein nicht das ich wüsste habe ich keine Tüv Bescheinigung. Der Händler hat den auch angemeldet. Aber werde morgen noch einmal im Auto gucken ob dort was zu finden ist. Weil ich finde es sehr komisch das die Dame wo das Auto vorher gestanden hat, gesagt hat das erst im Feb 10 neuer Tüv drauf gekommen ist. Werde am Samstag mir auch die Unterlagen sowie Rechnungen und Tüv Bescheinigung dort abholen. Nein ich bin keine Freiberuflerin oder sonst irgendwas in der Art. Brauch das Auto nur zum Privatgebrauch. Ja das habe ich auch meine Bedanken mit der Werkstatt. Scheint auch nicht so zuverlässig zu sein steht auch nicht im Telefonbuch oder sonst wo,
Nein wurde dort nicht darauf hingewiesen. Weiss auch nicht genau was das bedeutet.
Vielen Dank für eure Hilfe
Lg
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von InformatiX » Di 05.10.10 22:42
die tüv- und au-bescheinung muss er dir ohnehin aushändigen...
seit einiger zeit ist man verpflichtet, diese mitzuführen und auf verlangen vorzuzeigen..
wenn du keine rechtsschutz hast, gäbe es evlt. noch die kfz schiedsstellen.. bin mir zwar nicht sicher ob die auch bei so einem fall zuständig sind, aber fragen kostet erstmal nix:
http://www.kfz-schiedsstellen.de
wenn so eine stelle in deinem fall zuständig ist, wärs kostenlos und du müsstest nix fürn anwalt oder so vorstrecken.
grüße
steffen
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von Catlady » Di 05.10.10 22:58
Hallo werde morgen mal genau suchen. Vielleicht habe ich das im Handschuhfach. Ich glaube aber ehr nicht. Naja man kann ja auch erstmal Angst machen. Ich meine für den Händler wäre es bestimmt nicht toll wenn er Post vom Anwalt bekommt.
Meinst du ich soll erst mit dem sprechen und dann den Wagen in die Werkstatt bringen??