Scheinwerferblenden von RDX für 207

Ihr habt kein Problem mit eurem Peugeot? Habt aber trotzdem was zum Löwen zu sagen? Dann seid ihr hier genau richtig.
Guerkchen
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Scheinwerferblenden von RDX für 207

Beitrag von Guerkchen » Di 02.03.10 16:48

Hallo,

ich habe Scheinwerferblenden für meinen 207 von RDX-Racedesign bestellt. Lt. Hersteller sind die eintragungsfrei.
Ich habe "nur" ein Teilegutachen vom TÜV-Austria dazu bekommen (in dem steht auch, dass die Blenden nicht extra eingetragen werden müssen) - ist das auch in Deutschland gültig?
Die kleinen Schildchen, auf denen die Teilenummer steht - müssen die dann bevor der Klarlack drüber kommr aufgeklebt werden? Ich mein - das sieht doch dämlich aus ?!

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madmadix
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Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Beitrag von madmadix » Mi 03.03.10 10:34

haj,

eigentlich müsste doch dann mindestens ne abe dabei sein, wenn sie "eintragunsfrei" sind? :gruebel:
soweit ich weiß funktioniert das nämlich nicht mit einfach dranschrauben und gut.
und mit teilegutachten müsste es eingetragen werden.

mfg
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Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Beitrag von 6|_oo7 » Mi 03.03.10 12:46

so stehts ma auf deren Seite ;)
> TÜV-Freigabe, 100% Eintragungsfrei!
http://www.rdx-racedesign.de/online-sho ... 207CC.html
Bild

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Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Beitrag von madmadix » Mi 03.03.10 13:17

6|_oo7 hat geschrieben:so stehts ma auf deren Seite ;)
dann will ich nichts gesagt haben :floet:

mfg
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Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Beitrag von Stoppi » Mi 03.03.10 15:12

Wieso? Passt dann doch:
TÜV-Freigabe = ABE !

Aber dass dann ein GUTACHTEN vom TÜV (Österreich) dabei ist, ist schon komisch.

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Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Beitrag von Guerkchen » Mi 03.03.10 16:52

Tja, in Österreich scheint das anders geregelt zu sein, als hier.
In dem Gutachten steht
"Durch die unten beschriebene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges nach StVZO §19 (2) nicht, weil
[...]
Eine Prüfung des Anbaus durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation ist nicht erforderlich.
[...]
Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich."
Mir fällt gerade auf, dass das erwähnte Gesetz „StVZO §19 (2)“ aus Deutschland stammt … ?!

@ Stoppi – die Blenden auf Deinem 207 sind eingetragen, oder? Optisch unterscheiden sie sich ja nicht (oder kaum) von meinen.

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Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Beitrag von Stoppi » Mi 03.03.10 21:57

Richtig - sind (natürlich) eingetragen. Den Blenden von French-Power liegt dafür auch ein "richtiges" TÜV-Gutachten bei.

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Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Beitrag von skyline206 » Mi 03.03.10 23:49

Hi Leute!
In Österreich gibts keine ABEs sondern eben nur die TÜV Gutachten (TÜV Austria) Wir müssen wirklich jeden scheiß bis auf Leuchten bei der Landesregierung oder beim Zivilgutachter eintragen lassen. Auspuff auch ausgenommen. Also da wirds leider auch keine ABE geben wenns aus Österreich kommt.... Sry!
Greetz skyline206

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Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Beitrag von Guerkchen » Do 04.03.10 12:13

So Leute, ich habe mich entschieden die Blenden zurückzusenden.
Die Dinger waren qualitativ so wie so nicht der Hit und ab April gibt es die von French Power mit ABE :) ... ich bin mal gespannt - vielleicht lohnt es sich ja wirklich, da doppelte zu bezahlen.
Die DEKRA (der "TÜV" hier) hatte auch noch nix von dem Gutachten gehört ... hätte ich mich wohl noch schön mit rumärgern können.
DSC00150.JPG

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Re: Scheinwerferblenden von RDX für 207

Beitrag von Stoppi » Do 04.03.10 18:24

@Guerkchen

AUA! Sieht das auf dem Foto nur so aus, oder geht die Scheinwerferblende tatsächlich NICHT bis ganz vorne an die Kante am Scheinwerfer? :dummguck:

Du wirst doch nicht etwa die Blende für den linken Scheinwerfer rechts angehalten haben!? :D

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