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von CaliforniaPug » Fr 15.01.10 10:40
Also, das der Kaufvon gestohlener Ware (Hehlerei) strafbar ist, weißt du ja.
Das Problem bei der Geschichte ist natürlich, dass man sich der Tatsache, dass es sich hier um Diebesgut handelt, schon bewusst sein muss, also vorsätzliches Handeln. Hier ist es aber nicht so, wie z.B. in vielen anderen Fällen, dass lediglich (grobe) Fahrlässigkeit den Tatbestand aufhebt oder abmildert (z.B. du verkaufst einem 16 Jährigen ein Auto, der fährt ohne Lappen los, wird erwischt. Dann bist du wegen Beihilfe zum Fahren ohne Fahrerlaubnis dran. Wenn du jetzt aber nicht weißt, dass der Typ keinen Führerschein hat und das blöderweise nicht kontrollierst, dann ist es garnix, weil für eine Beihilfe i.d.R. ein Vorsatz nötig ist, Fahrlässigkeit langt hier nicht).
Bei Hehlerware ist das aber bisl was anderes: wenn du in einen normalen Laden gehst, dir nen Navi kaufst, dass auch in etwa preislich dem Marktwert ähnlich ist, dann stellt sich das Problem nicht. Es gab allerdings einmal einen Fall (lustigerweise ebenfalls ein Navi) in dem ein Käufer in der Bucht nen geklautes Navi gekauft hat, das aber natürlich nicht wusste. Er wurde der Hehlerei angeklagt und verurteilt (Urteil wurde aber im Berufungsverfahren aufgehoben). Hier wurde angeführt, dass das Navi unverhältnismäßig günstig war und von einem polnischen Händler als "neu" verkauft wurde. Auch wenn das letztendlich nicht den Tatbestand der Hehlerei erfüllt hat, es war zumindest diskutierbar, d.h. bei einem fliegenden Händler auf der Autobahn könnts schon ziemlich eng werden. Je nach dem was es gekostet hat hätte man nämlich zumindest annehmen können, dass es sich hier um Diebesgut handeln könnte.
Deine Personalien wurden aus dem Grund aufgenommen, weil für die Polizei nicht ersichtlich ist, ob es dein Navi ist (es wurde immerhin in deinem Auto gefunden) und dein Freund dich z.B. decken wollte (weil du z.B. auf Bewährung bist). Die Polizei ist ja glücklicherweise nicht befugt Gesetze zu interpretieren (obwohl sie es gerne tut) und muss erstmal sehr breit gestreut schießen, einstellen kanns die Staatsanwaltschaft immernoch. Konkret heißt das, dass gegen dich im worst case scenario ebenfalls Strafanzeige gestellt wird. Allerdings heißt das natürlich nicht, dass du jetzt dran bist: spätestens, wenn dein Freund unter Eid vor Gericht aussagt, dass du mit der Geschichte nichts zutun hattest, bist du vom Haken (wahrscheinlich sogar schon früher, weil es unwahrscheinlich ist, dass in der Konstellation die Staatsanwalt überhaupt ein Verfahren gegen dich eröffnet - wobei ich schon öfter erlebt hab, dass Staatsanwaltschaften Verfahren eröffnen, bei denen der Richter dem Staatsanwalt den Vogel zeigt und das Teil nach 5 Minuten einstellt).
Für deinen Kumpel könnts allerdings etwas unangenehmer werden, wobei da natürlich auch noch Raum für Spekulationen ist.
Natürlich ist das, wie immer keine Rechtsberatung, sondern nur meine, fachfremde Meinung.
Nachtrag:
Sollte das ganze Ding wirklich in ner Anzeige enden ist der erste Gang natürlich zum Anwalt, das versteht sich von selbst. Wenn man nur mit ein paar Verrenkungen vor Gericht glaubhaft machen könnte, man habe es nicht gewusst bzw. nicht wissen können, ist es der Einfachheit halber erstmal interessant, das Beweismittel zu entkräften. Das heißt, man verlangt (via Anwalt) erstmal, dass die Staatsanwaltschaft den Beweis erbringt, dass es sich tatsächlich um gestohlene Ware handelt - das ist nämlich manchmal garnicht so einfach bzw. es bestehen schnell mal begründete Zweifel. Ohne geklautes Navi gibts erst gar kein Verfahren (allerdings ist "Eingestellt aus Mangel an Beweisen" nicht so gut wie "Freispruch")
Lebensziel: Besitzer aller 205 in den USA zu sein!
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BMW 2002TIi Baujahr 1975 (wird restauriert)