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Genau sowas hab ich mir schon gedacht und da angebliche Unwissenheit nicht vor Strafe schützt wärst du gut beraten diese Eintragung rückgängig machen zu lassen und einen ESD zu verbauen der legal ist!oltop205 hat geschrieben: Was ist denn: "rumgeknaupt" ?
Ich habe das auto so gekauft deswegen weis ich nicht ob bei dieser eintragung alles rechtens abgelaufen ist. er ist aufjeden fall mit 96db im Standgeräusch eingetragen was ja schon sehr laut ist. Zutrauen würde ich dem vorbesitzter vieles. nachdem was ich am auto sonst noch so gefunden habe.
Natürlich nicht!oltop205 hat geschrieben:Aber schützt angebliche unwissenheit in verbindung mit einer vorhandenen eintragung vor strafe?
das altern der auspuffanlage ist noch etwas andes. hab da ne kleine geschichte aus ner motorad zeitschrift:Die Betriebserlaubnis beziehe sich auf eine Intakte Auspuffanlge. Wird sie zu laut, erlischt betriebserlaubnis. Wobei ich das mal nicht ganz nachvollziehen kann, gut bin aber auch kein aaP o. aaS