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von b7turbo » Di 08.09.09 19:41
Leider kam die Warnung für mich zu spät...bei mir war er aber noch dreister:
Artikel am Sonntag ersteiegrt, Montag bezahlt, Dienstag kam von ihm eine freche Mahnung, mit dem Hinweis, er würde das seinem Anwalt übergeben, falls cih nicht bald zahle ( der war gut).
Ich gehe den Weg incl. Strafantrag, es sind schon mehrere auf ihn hereingefallen, das einzige, wa skam, war der Hinweis, das er mir das Paket umgehend schickt, und schon am nächsten Tag die Paketnummer. Mein Streitwert 33,- , aber ich mache hilfsweise Schadenersatz geltend...also den Neupreis des Artikels + Kosten. Ich habe einen recht fitten Internetanwalt ind er Familie, der hat für mich schonmal in einem solchen Fall ALLES geltend gemacht - leider war das sehr langwierig, aber mittels Lohnpfändung hat es dann doch geklappt. ich meine, man hat ja für vieles Verständnis, aber dreistigkeit hat nunmal Konsequenzen. Auf keinen Fall NICHTS unternehmen, das wäre das schlechteste. Also, Strafantrag stellen und sämtliche Kosten zivilrechtlich einklagen - wenn er Einkommen hat, kommt man auch da heran.
Sobald ich ein Aktenzeichen habe, kann ich das auf Wunsch gerne mitteilen - durch die Anzahl der Geschädigten wird das auf jeden fall eher verfolgt...und Betrug ist kein Kavaliersdelikt.
Gruß
H.