kein TÜV wegen defekter Leuchtweitenregulierung

Die wohl interessanteste Kategorie. Ihr habt Probleme mit Eurem Peugeot? Die Werkstatt weiss mal wieder nicht weiter? Das Handbuch gibt auch nichts mehr her? Na dann, stellt Eure Frage hier rein.
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Benny
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kein TÜV wegen defekter Leuchtweitenregulierung

Beitrag von Benny » Mo 29.06.09 18:52

Hallo zusammen,

mein 205 XS muss diesen Monat durch den TÜV. Ich habe ihn vorab von einer Werkstatt checken lassen und mir wurde gesagt, dass die Leuchtenweitenregulierung defekt ist und ich deswegen kein TÜV bekommen werde.
Ich habe schon nach der Anleitung hier im Forum versucht die LWR zu reparieren, aber ohne Erfolg.
Ist es wirklich Pflicht das diese blöde LWR funktionieren muss?
Ich habe gelesen, dass sie seit Bj. 1990 Pflicht ist.

Gruß Benny

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Strange
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Re: kein TÜV wegen defekter Leuchtweitenregulierung

Beitrag von Strange » Mo 29.06.09 18:58

Hi Benny.

Das Prob hatte unser Admin Frank letzte Woche auch: http://www.peugeotforum.de/forum/viewtopic.php?t=93556

Vielleicht hilft das weiter, wenn Du das Teil ggf. neu bestellen willst. :zwinker:

Gruß, Jan

Skobi
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Re: kein TÜV wegen defekter Leuchtweitenregulierung

Beitrag von Skobi » Mo 29.06.09 19:17

also bei meiner schwester ihrem ford ka war das auch kaputt
Sie hat aber Tüv bekommen,wurde nur als Manger angeschrieben.

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funky
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Re: kein TÜV wegen defekter Leuchtweitenregulierung

Beitrag von funky » Mo 29.06.09 19:22

hallo benny

in wie weit hat das mit der anleitung nicht geklappt ??
ist der drehschalter kaputt oder ein zylinder am sw ?????
oder haste die leitung nicht dicht bekommen ??

also den schalter kann man glaub auf alle fälle leicht austauschen bei den zylindern vorne auch also kann man sich quasi die leitungen austauschen ersparen wen sie dicht sind natürlich.

ich hoffe ich konnte dir so etwas weiter helfen

mfg funky

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Benny
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Re: kein TÜV wegen defekter Leuchtweitenregulierung

Beitrag von Benny » Mo 29.06.09 19:38

Ich vermute mal, dass die Zylinder (Beim rechten fehlt sogar die Feder) und der Schalter defekt sind. Habe Leitungen aufgemacht und beide entleert. (mit Luft durchgeblasen) Danach habe ich den linken mit Kühlflüssigkeit wieder aufgefüllt und auch dicht bekommen. Beim Drehen am Schalter hat sich aber nichts getan. Sprang auch sehr schnell wieder zurück.
Also würde ein Tausch des Schalters und der Zylinder schon reichen. (Natürlich muss ich dann auch den anderen Schlauch wieder mit Kühlflüssigkeit füllen)

Wo würde ich den Schalter denn noch bekommen? Bei Peugeot keine Chance mehr?

Oder soll ich ihn auf gut Glück einfach mal vorstellen?

Wobei der Typ von der Werkstatt mir auch gesagt hat, dass die ab diesem Jahr verstärkt darauf achten. :traurig:

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Re: kein TÜV wegen defekter Leuchtweitenregulierung

Beitrag von obelix » Mo 29.06.09 19:47

Benny hat geschrieben: Ist es wirklich Pflicht das diese blöde LWR funktionieren muss?
Ich habe gelesen, dass sie seit Bj. 1990 Pflicht ist.

Gruß Benny
ja, ist pflicht...

aaaber...

rauswerfen, scheinwerferhalter vom alten modell (schrottplatz) rein und ne neue lüfterblende (schrottplatz) druff ohne den schalter.
wo kein drehschalter iss prüft auch keiner. und ne höhenverstellung hast dann an den haltern. fertig.
egal ob das pflicht ist im innenraum oder ned - einfach ignorieren:-) ich hab bei keinem meiner 205er das dreckding drin und hab immer tüv gekriegt.
wenn der heinz vom tüv mault war das eben schon immer so und du weisst von nix -iss wahrscheinlich ein importauto oder von der halde, scho erledigt.-)
die 205er kennen die eh nimmer, die sind schon froh, wenn sie das lenkrad finden.-)))

iss ned die ganz legale aber hat bei mir nu schon so ungefähr fuffzehn mal hingehauen*gg*
mal ganz davon zu schweigen, dass ich keinen kenn, der das ding jemals benutzt hat - ausser beim tüv.

gruss

obelix
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Benny
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Re: kein TÜV wegen defekter Leuchtweitenregulierung

Beitrag von Benny » Mo 29.06.09 20:30

Sind das die Halter ohne Leuchtweitenregelung
http://www.auto-plus.de/Ersatzteile/Kar ... :7915.html

...und diese für mit Leuchtweitenregelung
http://www.auto-plus.de/Ersatzteile/Kar ... 98870.html

Haben die ersten denn auch den Kugelstab drin, sodass ich die Scheinwerfer behalten kann. Oder gab es da auch noch Unterschiede?

triplesix
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LWR

Beitrag von triplesix » Mo 29.06.09 20:35

ich hab bei peugeot köln erst letzten monat zwei komplette LWR-einheiten bestellt und erhalten.bestellnr. ist, wie in dem anderen beitrag erwähnt die 622471.

zum thema LWR:
sie ist in deutschland ab erstzulassung 1.1.1990 pflicht, und nicht, wie an anderer stelle
geschrieben 1.1.1989, das aber nur am rande.

der tüv (und auch dekra, küs, gtü etc.) müssen bei nicht-funktion einer oder beider seiten
das fahrzeug mit schwerwiegenden mängeln durchfallen lassen.die organisationen sind dazu angehalten da sehr stark drauf zu achten.die chance in prüfstellen mit kaputter LWR durchzukommen ist(zumindest bei uns) nahe null.in einer werkstatt ist die chance ein bischen grösser, da muß es häufig etwas schneller gehen......

natürlich gibts auch leute, die kennen einen, der kennt jemanden, der von jemanden gehört hat das es da einen gibt, der die HU "so" macht...aber darum geht es hier ja nicht.

also entweder neu kaufen oder reparieren.
"reparieren"hab ich einmal gemacht, erfolg war mäßig, aber sichtbar.drei wochen später war
die erste seite wieder defekt, das ding war wohl nicht ganz dicht nach der reperatur.
dafür sollte man auf keinen fall unter zeitdruck stehen.

übrigens, wenn die teile tatsächlich irgenwann nicht mehr lieferbar sind, dann kann man mit einer bestätigung des herstellers die LWR austragen lassen. dann wäre eine reperatur nämlich unzumutbar.

p.s.:es gibt natürlich ne menge ausnahme-genehmigungen.aber die stehen für gewöhnlich im fahrzeugschein. die kann man nicht so ohne weiteres verlieren.
import autos sind in der regel bei der schlüssel-nummer drei ausgenullt, das heißt auf den ersten blick als solche zu erkennen.verarschen fällt also in der regel flach.

mfg micha

triplesix
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Re: kein TÜV wegen defekter Leuchtweitenregulierung

Beitrag von triplesix » Mo 29.06.09 20:39

bis ich meinen beitrag fertig habe stehen hier schon zwei neue drinne...mein gott bin ich langsam....

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Benny
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Re: kein TÜV wegen defekter Leuchtweitenregulierung

Beitrag von Benny » Mo 29.06.09 20:41

Hallo Micha,

Danke für Deinen Beitrag. Wohne ja nicht weit von Köln entfernt. Was hast Du für den Spaß bezahlt und wie verlief der Einbau??? Warst Du in Weidenpesch oder Zollstock???

Hast Du die Sachen komplett mit Schlauch getauscht?

Viele Grüße
Benjamin

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