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wenn du den startbeitrag liest, wirst du feststellen, dass es bis dato gar keine mehrkosten oder arbeiten ohne auftrag gibt...er scheint nur fest der meinung zu sein, dass es passieren WIRD.Swazy hat geschrieben:Rein rechtlich gesehen hat die Werkstatt kaum eine Chance auf die Bezahlung der Mehrkosten, da auf dem schriftl. Auftrag nur das Auffüllen des Additivs mit evtl Leitungen notiert ist.
Kann der Händler/Werkstatt keinen Nachweis erbringen sich mit Dir in Verbindung gesetzt zu haben um evtl. Mehrkosten oder Zusatzarbeiten durchzuführen, wird er da Pech haben.
Das Thema Fahrzeug da behalten aufgrund einer unbezahlten Rechnung, also das sogenannte Handwerkerpfandrecht, kommt also hier nicht zum Tragen wenn der Kunde die Rechnung über die ursprüngl. vereinbarte Reparatur zahlt, das darf er selbst dann nicht wenn z.B eine alte Rechnung noch offen sein sollte die bisher nicht gezahlt wurde.
Das andere Thema was angesprochen wurde, von wegen Fzg da behalten wegen Verkehrunsicherheit stimmt nicht wie es hier angesprochen wurde.
Keine Werkstatt in Deutschland hat dieses Recht, das Fzg still zu legen oder da zu behalten, der Kunde darf fahren, man kann bzw sollte Ihn darauf hinweisen und gegebenfalls die Polizei verständigen, den nur die dürfen dieses Auto aus dem Verkehr ziehen.
Mein Tip wäre die Herren darauf anzusprechen und sich erklären lassen wie es zu den Mehrkosten ohne Zustimmung kam und wie deren Lösung aussieht.
Sollte die nicht zufriedenstellend sein hilft nur ein Anwalt.
Ich hoffe der KD´ler hat Dir eine Durchschrift des Auftrages mitgegeben?!